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Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen: Fiskus mit Top-Rendite

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen

Fiskus (noch) mit einer Top-Rendite


Zinsen: Fiskus noch mit einer Top-Rendite bei Steuernachzahlungen und -erstattungen

6% Zinsen pro Jahr – Sie wollen wissen, wo es die noch gibt? Bei Ihrem Finanzamt! Nur leider gilt der Zinssatz auch auf Nachforderungen. Das will der Bund der Steuerzahler ändern.

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Gebäude-AfA: Bei der Abschreibung richtig abrechnen

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

Gebäude-AfA: Bei der Abschreibung richtig abrechnen


Gebäude-AfA: Bei der Abschreibung richtig abrechnen

Wer ein Haus kauft, um mit Vermietung und Verpachtung Einkünfte zu erzielen, kann die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Das ist aber etwas komplizierter als von Laien vermutet. Eine neue Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums soll helfen.

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Zuzahlung mindert geldwerten Vorteil aus Dienstwagen-Überlassung

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Zuzahlung mindert Wert

Arbeitnehmer können sich am Dienstwagen beteiligen


Zuzahlung bzw. Beteiligung: Arbeitnehmer können sich am Dienstwagen beteiligen

Eine Firma kann sich nicht immer ohne weiteres die Stellung eines Dienstwagens leisten. Um dennoch in den Genuss dessen Nutzung zu kommen, können Arbeitnehmer eine Zuzahlung aus eigener Tasche leisten. Das wird auch steuerlich berücksichtigt.

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Betriebsrente soll gestärkt werden

DILL-NEWSLETTER 3/2017: Mehr Möglichkeiten bei der Altersvorsorge

Die Rente vom Betrieb soll attraktiver werden


Die Betriebsrente zur Altersvorsorge soll attraktiver werden

Höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize – das sind zwei von mehreren Verbesserungen, welche die Bundesregierung bei der Betriebsrente plant. Vor allem aber soll diese Art der Altersvorsorge für kleine und mittlere Unternehmen interessanter werden.

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Freibetrag für die Betriebsfeier

DILL-NEWSLETTER 3/2017: Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen

So bleibt bei der Firmenparty der Fiskus draußen!


Freibetrag für die Betriebsfeier

Eine Betriebsfeier ist immer eine tolle Gelegenheit, Vorgesetzte und Kollegen auch mal außerhalb des üblichen Arbeitsalltags kennenzulernen. Das fördert das Betriebsklima – und es gilt sogar noch ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 110 Euro pro Feier und Teilnehmer. Doch manchmal will das Finanzamt ungefragt mitfeiern.

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