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Lohnsteuerfreibeträge können nun für zwei Jahre gültig sein

NEWSLETTER 8/2015: Finanzämter bauen zu Gunsten der Steuerzahler Bürokratie ab

Lohnsteuerfreibeträge können nun für zwei Jahre gültig sein


Lohnsteuerfreibeträge können nun für zwei Jahre gültig seinArbeitnehmer können bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2016 stellen. Neuerdings gelten die damit erlangten Freibeträge dann sogar für zwei Jahre. Damit sie allerdings bereits ab Januar 2016 berücksichtigt werden, sollte der Antrag noch in diesem Jahr gestellt werden.

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Kindergeld: Die Behörde braucht die Steuer-Id Ihres Kindes

NEWSLETTER 8/2015: Wichtige Neuerung für Familien zum Jahreswechsel

Kindergeld: Die Behörde braucht die Steuer-Id Ihres Kindes


Kindergeld: Die Behörde braucht die Steuer-Id Ihres KindesEltern sollten sich nicht zu große Sorgen machen: Auch 2016 gibt’s entgegen mancher anderslautender Schlagzeile noch Kindergeld. Für Unruhe hatten zuletzt Medienberichte zum Thema Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) gesorgt. Richtig ist, dass die Mitteilung dieser Nummer (sowohl die der eigenen als auch die des Kindes) an die Familienkasse im neuen Jahr zur Voraussetzung für den Kindergeld-Bezug wird. Dennoch kein Grund zur Panik: Es reicht aus, die Nummern im Laufe des Jahres 2016 nachzureichen.

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Im Vorruhestand auf der steuerrechtlich sicheren Seite bleiben

NEWSLETTER 7/2015: Sonderregelung bei Körperschaften öffentlichen Rechts möglich

Im Vorruhestand auf der steuerrechtlich sicheren Seite bleiben


Im Vorruhestand auf der steuerrechtlich sicheren Seite bleibenLängst nicht alle Arbeitnehmer hierzulande arbeiten tatsächlich bis zu ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Viele gehen bereits vorzeitig in den Ruhestand, oft versüßt durch eine betriebliche Vorruhestandsregelung. Doch bei den Einkünften, die einem während dieser Zeit zustehen, heißt es aufpassen. Sonst fühlt sich nämlich das Finanzamt auf den Plan gerufen.

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Attraktive Steuersparmöglichkeiten bei den Fahrtkosten

NEWSLETTER 7/2015: Reisekosten versus Pendlerpauschale

Attraktive Steuersparmöglichkeiten bei den Fahrtkosten


Attraktive Steuersparmöglichkeiten bei den FahrtkostenArbeitnehmer können die Kosten für die Fahrt zu ihrer Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen. Im Rahmen der Entfernungspauschale können sie 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (= einfacher Weg) von der Steuer absetzen. Wesentlich attraktiver aber ist die Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Diese Möglichkeit steht jedoch längst nicht allen Arbeitnehmern offen.

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Weniger Bürokratie in kleineren Unternehmen und Startups

NEWSLETTER 7/2015: Das neue Bürokratieentlastungsgesetz im Überblick

Weniger Papierkrieg in kleineren Unternehmen und Startups


Weniger Bürokratie für kleinere Unternehmen und StartupsUnnötige Bürokratie kostet nicht nur Zeit, sondern bremst auch oft die wirtschaftliche Betätigung gerade von kleineren Firmen und Startup-Unternehmen aus. Das sieht jetzt endlich selbst die Bundesregierung ein. Entsprechend hat der Bundestag nun das so genannte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Es wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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