DILL-NEWSLETTER 1/2020: Neue Corona-Überbrückungshilfe
Antragstellung bis zum 30. September möglich
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe wird über den Steuerberater beantragt. Dafür ist nicht allzu lange Zeit: Der Antrag muss bis spätestens zum 30. September 2020 bei der zuständigen Landesbehörde eingehen!




Der Gewinn beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft der Steuer. Eine Ausnahme bildet selbstgenutztes Wohneigentum. Was aber passiert, wenn der Eigentümer aus der Wohnung auszieht und diese vor dem Verkauf noch kurz vermietet, also nicht mehr selber nutzt?
Immer öfter überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein (elektrisches) Dienstfahrrad oder auch einen E-Scooter für den Arbeitsweg. Und natürlich dürfen die Arbeitnehmer das Gefährt meist privat nutzen. Dabei sind aber einige lohnsteuerlichen Spielregeln zu beachten.
Viele Eltern beteiligen sich auch während der Ausbildung oder des Studiums ihres Kindes finanziell an dessen Lebensunterhalt. Dabei greift ihnen immerhin der Fiskus mit bestimmten Steuervorteilen unter die Arme.
Die Bundesregierung will den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland enorm reduzieren. Dazu möchte sie unter anderem privaten Eigentümern die energetische Sanierung ihres Eigenheims schmackhaft machen. Deshalb führt sie eine neue steuerliche Förderung ein. Und auch für Pendler gibt es Neuerungen.