DILL-NEWSLETTER 3/2020: Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie
Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen in Not

Deutschland befindet sich nun in einem harten Lockdown. Die beschlossenen Maßnahmen führen sicherlich dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen. Immerhin will die Bundesregierung Soloselbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen unterstützen.






Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht. Auch sollen Menschen mit einem Grad der Behinderung kleiner 50 einfacher Anspruch auf die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags erhalten.
Im kommenden Jahr soll es einige steuerliche Verbesserungen geben. Die Änderungen betreffen unter anderem die zielgenaue Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die Kurzarbeit und die verbilligte Wohnraumvermietung. Dies geht aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz hervor.