DILL-NEWSLETTER 1/2021: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerbonus gilt weder für die Straßenreinigung noch für eine Werkstatt-Reparatur
In der Vergangenheit hatte der Bundesfinanzhof den Spielraum für die steuerliche Anerkennung von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen eher erweitert. In einer aktuellen Entscheidung vollzog er nun eine Kehrtwende. So sind etwa die Reinigung einer anliegenden öffentlichen Straße und die Reparatur eines haushaltsnahen Gegenstands in einer Werkstatt nicht absetzbar.




Viele Arbeitnehmer bleiben wegen der Corona-Krise momentan eher im Homeoffice statt ins Büro zu fahren. Das heißt auch, dass sie einen ihnen möglicherweise überlassenen Dienstwagen zumindest für den Arbeitsweg deutlich seltener nutzen. In diesem Fall sollten sie überprüfen, inwiefern eine Steuerersparnis möglich ist.
Die steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun noch bis zum 30. Juni 2021 zukommen lassen. Die ursprüngliche Frist wurde verlängert. Mit der Sonderzahlung sollen die Leistung und das besondere Engagement der Mitarbeiter während der Corona-Krise finanziell honoriert werden.
