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Betriebsveranstaltung: So macht das Finanzamt bei der Firmenparty keinen Stress

DILL-NEWSLETTER 3/2018: Fallstricke bei der Betriebsveranstaltung

So macht das Finanzamt bei der Firmenfeier keinen Stress


Firmenfeier: Fallstricke bei der Betriebsveranstaltung

Wer viel arbeitet, darf auch mal feiern. Allerdings muss der Arbeitgeber als Gastgeber dann gut rechnen können. Sonst könnten er und seine Gäste (also die bewirteten Arbeitnehmer) nämlich Ärger mit dem Finanzamt bekommen.

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Regeln um das Arbeitszimmer neu gefasst

DILL-NEWSLETTER 3/2018: Aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Regeln um das Arbeitszimmer neu gefasst


Arbeitszimmer

Rund um das häusliche Arbeitszimmer entzündet sich besonders oft (und dann gern hitzig geführter) Streit zwischen Finanzamt und Steuerzahler. Die grundlegende Frage: Wann ist ein Werbungskosten-Abzug möglich und wann nicht?

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Ab 2018 bekommt das Finanzamt weniger

DILL-NEWSLETTER 2/2018: Steuerpflichtige werden um rund 4,1 Milliarden Euro entlastet

Ab 2018 bekommt das Finanzamt weniger


Steuererklaerung

Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, Verbesserung der Altersvorsorge: Das Jahr 2018 verspricht für viele Steuerpflichtige einiges an Steuererleichterungen. Umgekehrt wird sich ärgern, wer auf illegale Steuertricks setzt. Denn seit Jahresbeginn wird beim Finanzamt manches anders.

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Fahrtenbuch: Für den Maserati-Fahrer lief’s beim Finanzamt nicht rund

DILL-NEWSLETTER 2/2018: Immer wieder Streit ums Fahrtenbuch

Für den Maserati-Fahrer lief’s beim Finanzamt nicht rund


Fahrtenbuch: Ärger für Maserati-Fahrer

Klar: Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, muss das als geldwerten Vorteil versteuern. Weniger klar ist, ob dabei die so genannte 1-%-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs besser ist. Letzteres kann gerade bei einem hohen Listenpreis des Fahrzeuges günstiger sein – allerdings schaut das Finanzamt hierbei gerne ganz genau hin. Wie jetzt aktuell der Fall eines Maserati-Fahrers vorm Finanzgericht Rheinland-Pfalz zeigte.

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Worauf Sie bei der Steuerbefreiung für Gewinnausschüttungen achten müssen

DILL-NEWSLETTER 2/2018: Günstigerprüfung: Ein Antrag allein reicht nicht aus

Worauf Sie bei der Steuerbefreiung für Gewinnausschüttungen achten müssen


Frau im Goldregen

Die Ausschüttung aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unterliegt zunächst einmal der Abgeltungsteuer in Höhe von 25%. Eine Besteuerung in dieser Höhe ist jedoch längst nicht für jeden Steuerpflichtigen die günstigste Variante. Entsprechend sieht das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht vor.

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