DILL-NEWSLETTER 1/2021: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerbonus gilt weder für die Straßenreinigung noch für eine Werkstatt-Reparatur
In der Vergangenheit hatte der Bundesfinanzhof den Spielraum für die steuerliche Anerkennung von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen eher erweitert. In einer aktuellen Entscheidung vollzog er nun eine Kehrtwende. So sind etwa die Reinigung einer anliegenden öffentlichen Straße und die Reparatur eines haushaltsnahen Gegenstands in einer Werkstatt nicht absetzbar.