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Pauschbeträge verdoppelt, vereinfachter Nachweis

DILL-NEWSLETTER 2/2020: Pauschbeträge verdoppelt, vereinfachter Nachweis

Steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderung


Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht. Auch sollen Menschen mit einem Grad der Behinderung kleiner 50 einfacher Anspruch auf die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags erhalten.

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Jahressteuergesetz auf dem Weg

DILL-NEWSLETTER 2/2020: Jahressteuergesetz auf dem Weg

Steuerliche Verbesserungen für unternehmerische Investitionen, Kurzarbeit und günstigen Wohnraum


Im kommenden Jahr soll es einige steuerliche Verbesserungen geben. Die Änderungen betreffen unter anderem die zielgenaue Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die Kurzarbeit und die verbilligte Wohnraumvermietung. Dies geht aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz hervor.

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Regierung beschließt das Zweite Familienentlastungsgesetz

DILL-NEWSLETTER 1/2020: Regierung beschließt das Zweite Familienentlastungsgesetz

Das Kindergeld steigt und Steuerzahler werden entlastet


Kindergeld und FreibeträgeAb 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht. Das geht aus einem nun vom Bundeskabinett vorgebrachten Gesetz hervor. Es beinhaltet darüber hinaus eine kleine Entlastung für alle Steuerzahler.

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Corona-Überbrückungshilfe: Antragstellung bis zum 30. September möglich

DILL-NEWSLETTER 1/2020: Neue Corona-Überbrückungshilfe

Antragstellung bis zum 30. September möglich


CoronaKleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe wird über den Steuerberater beantragt. Dafür ist nicht allzu lange Zeit: Der Antrag muss bis spätestens zum 30. September 2020 bei der zuständigen Landesbehörde eingehen!

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Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf: Selbstnutzung für ein Jahr und zwei Tage genügt

DILL-NEWSLETTER 1/2020: Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Selbstnutzung für ein Jahr und zwei Tage genügt


Spekulationssteuer beim ImmobilienverkaufDer Gewinn beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft der Steuer. Eine Ausnahme bildet selbstgenutztes Wohneigentum. Was aber passiert, wenn der Eigentümer aus der Wohnung auszieht und diese vor dem Verkauf noch kurz vermietet, also nicht mehr selber nutzt?

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