DILL-NEWSLETTER 08/2023: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Steuerbonus auch für Mieter – und WEG-Eigentümer
Obwohl Mieter selbst persönlich in der Regel keinen Auftrag an Dienstleister oder Handwerker erteilen, können sie eine Steuerermäßigung für so genannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (nach § 35a EStG) geltend machen. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn ihnen der Vermieter die Leistungen anschließend als Betriebskosten in Rechnung stellt. Ähnliches gilt für Eigentümer in einer WEG.




Bestehende Kunden an sich binden und neue gewinnen – das ist ein Anliegen, das wohl jeder Firmeninhaber verfolgt. In einem vor dem Finanzgericht München entschiedenen Fall ist eine GmbH dann aber doch übers Ziel hinausgeschossen. Das Finanzamt hielt den Aufwand rund um einen Supersportwagen für unangemessen hoch.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt weitere gute Nachrichten für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Es stellt klar, dass unter bestimmten Bedingungen auf steuerliche Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verzichtet werden kann. Außerdem hat sich die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zur Entnahme von Altanlagen aus dem Unternehmensvermögen geäußert.
Immer öfter überlassen Unternehmen ihren Mitarbeitern ein E-Bike. Dafür bieten sich verschiedene steuerliche Möglichkeiten. Es gilt also, die Konsequenzen der unterschiedlichen Modelle bei der Überlassung zu kennen.
Die vollständig neu konzipierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) trat zwar bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft. Aber erst jetzt hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hierzu einen Entwurf für Muster-Anwendungshinweise (ImmoWertA) veröffentlicht.