DILL-NEWSLETTER 04/2023: Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden
Zweifel am Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer
In der Regel liegen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei Immobilien je nach Baujahr bestimmte gesetzlich festgelegte Fristen zugrunde. Käufer haben allerdings die Möglichkeit, eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen und damit den jährlichen AfA-Satz zu erhöhen. Dabei hatte der Bundesfinanzhof bereits 2021 für eine deutliche Erleichterung gesorgt. Darauf hatte das Bundesfinanzministerium mit einem ausführlichen Schreiben reagiert – doch die hierin festgehaltenen Regeln stehen schon wieder in Frage.




Die Scheidung einer Ehe hat in aller Regel auch materielle Folgen. So muss etwa das gemeinsame Vermögen getrennt werden. Im Fall einer Immobilie ist das nicht ganz einfach – zumal wenn das Finanzamt noch mitmischt…
Ein Gutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland kommt zu dem Schluss, dass das Grundsteuergesetz des Bundes verfassungswidrig ist. Den geplanten Musterklagen gibt dies natürlich Aufwind. Die Finanzämter in manchen Ländern gewähren nach einem Einspruch inzwischen bereits stillschweigend ein Ruhen des Verfahrens.
Für viele ältere Eigentümer ist die eigene Immobilie die einzige nennenswerte Altersvorsorge. Was ist, wenn sie nun dringend Geld benötigen? Mehr finanziellen Spielraum verspricht hier der so genannte Immobilien-Teilverkauf.
Rund um das Arbeiten von zuhause aus haben sich in den vergangenen Jahren die Spielregeln – oder besser gesagt: die Steuerregeln – grundlegend geändert. Die steuerliche Neuausrichtung ist wohl eine der Folgen der Corona-Pandemie. Gerade das aktuelle Jahressteuergesetz bringt einige Erleichterungen, aber auch einige Einschränkungen.