DILL-NEWSLETTER 09/2023: Aktuelle Urteile rund um Kindergeld und Betreuungskosten
Wenn das Finanzamt den Spielverderber mimt
Kinderbetreuung kommt in der Regel nicht umsonst daher. Doch einige Betreuungskosten lassen sich steuerlich geltend machen. Manchmal allerdings setzt das Finanzamt der Fantasie der Eltern klare Grenzen. Auch beim Thema Kindergeld gibt’s oft Ärger.




Für kleinere Photovoltaik-Anlagen gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eine Steuerbefreiung. In der Zwischenzeit haben sich in der Praxis aber noch einige offene Fragen ergeben. Diese hat das Bundesfinanzministerium jetzt beantwortet.
Obwohl Mieter selbst persönlich in der Regel keinen Auftrag an Dienstleister oder Handwerker erteilen, können sie eine Steuerermäßigung für so genannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (nach § 35a EStG) geltend machen. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn ihnen der Vermieter die Leistungen anschließend als Betriebskosten in Rechnung stellt. Ähnliches gilt für Eigentümer in einer WEG.
Bestehende Kunden an sich binden und neue gewinnen – das ist ein Anliegen, das wohl jeder Firmeninhaber verfolgt. In einem vor dem Finanzgericht München entschiedenen Fall ist eine GmbH dann aber doch übers Ziel hinausgeschossen. Das Finanzamt hielt den Aufwand rund um einen Supersportwagen für unangemessen hoch.