DILL-NEWSLETTER 10/2023: Auswärtstätigkeit im Job
Das darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten
Wenn Arbeitnehmer auf Dienstreise gehen, fallen dabei natürlich bestimmte Kosten an. Die Frage ist dann: Welche Aufwendungen darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?




Zur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten gab es im Jahr 2022 die steuerpflichtige (aber sozialversicherungsfreie) Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Ausbezahlt wurde diese an Arbeitnehmer in der Regel durch deren Arbeitgeber zum Stichtag 1. September 2022. Wer sie damals nicht erhalten hat, muss nicht zwangsläufig leer ausgehen.
Das Erbe einer vom Erblasser selbstbewohnten Immobilie bleibt unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Nun kommt es aber abgesehen von klar einzuordnenden Sachverhalten im Alltag schon gelegentlich zu kuriosen Sonderfällen. Um einen solchen ging es in einem Streit vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.
Kinderbetreuung kommt in der Regel nicht umsonst daher. Doch einige Betreuungskosten lassen sich steuerlich geltend machen. Manchmal allerdings setzt das Finanzamt der Fantasie der Eltern klare Grenzen. Auch beim Thema Kindergeld gibt’s oft Ärger.
Für kleinere Photovoltaik-Anlagen gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eine Steuerbefreiung. In der Zwischenzeit haben sich in der Praxis aber noch einige offene Fragen ergeben. Diese hat das Bundesfinanzministerium jetzt beantwortet.