Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Unterschiedliches Geschlecht, unterschiedliches Gehalt: Keine Frage des Verhandlungsgeschicks!

DILL-NEWSLETTER 02/2023: Bundesarbeitsgericht zum Thema Entgelt(un)gleichheit

Unterschiedliches Geschlecht, unterschiedliches Gehalt: Keine Frage des Verhandlungsgeschicks!

Unterschiedliches Geschlecht, unterschiedliches GehaltIn einem aufsehenerregenden Urteil betonte das Bundesarbeitsgericht einen (eigentlich) einleuchtenden Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Frauen dürfen demnach nicht allein deshalb schlechter gestellt werden, weil Männer (angeblich) „besser“ ihr Gehalt verhandeln.

Weiterlesen

Steuer-Spielregeln bei der Sanierung einer Immobilie

DILL-NEWSLETTER 01/2023: Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Steuer-Spielregeln bei der Sanierung einer Immobilie

Steuer-Spielregeln bei der Sanierung einer ImmobilieVon wegen „unbeweglich“: Ob Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung der Heizungsanlage, Modernisierung der Haustechnik, Aus- oder gar Anbau – nahezu jede Immobilie verändert sich mit der Zeit. Vermietende Eigentümer können die Investitionen auch steuerlich geltend machen – nur wie genau?

Weiterlesen

Viel Freiraum bei der Wertermittlung einer Immobilie

DILL-NEWSLETTER 01/2023: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für Zwecke der AfA

Viel Freiraum bei der Wertermittlung einer Immobilie

Viel Freiraum bei der Wertermittlung einer ImmobilieDie Anschaffungskosten einer Immobilie lassen sich im Rahmen der Gebäude-AfA steuerlich geltend machen. Für die konkrete Ermittlung des Gebäudewerts bieten sich verschiedene Methoden an – bei der Auswahl räumt der Bundesfinanzhof Käufern nun viel Freiraum ein.

Weiterlesen

Schenken und Erben wird teurer

DILL-NEWSLETTER 01/2023: Höhere steuerliche Bewertung von Immobilien

Schenken und Erben wird teurer

Immobilien: Schenken und Erben wird teurerDurch das zum Jahresanfang in Kraft getretene Jahressteuergesetz gelten neue Regeln bei der Besteuerung von verschenkten oder vererbten Immobilien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Es verlangte, dass die Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen soll.

Weiterlesen

Macht ein Einspruch jetzt Sinn?

DILL-NEWSLETTER 12/2022: Bei ungünstigem oder unklarem Grundsteuerwert- und -messbescheid

Macht ein Einspruch jetzt Sinn?

Macht ein Einspruch bei einem ungünstigem oder unklarem Grundsteuerwert- und -messbescheid Sinn?Wer seine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben hat, könnte vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid zugeschickt bekommen haben. Wenn dem Haus- und Grundeigentümer die Werte hierin zu hoch oder anderweitig unschlüssig vorkommen, kann er innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Weiterlesen