DILL-NEWSLETTER 09/2024: Bundesregierung beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz
Mehr Netto, verbesserte Abschreibungen

Die Bundesregierung will Bürger und Unternehmen steuerlich weiter entlasten. Daher hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen.







Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das entschied das Finanzgericht Münster.