DILL-NEWSLETTER 2/2018: Günstigerprüfung: Ein Antrag allein reicht nicht aus
Worauf Sie bei der Steuerbefreiung für Gewinnausschüttungen achten müssen
Die Ausschüttung aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unterliegt zunächst einmal der Abgeltungsteuer in Höhe von 25%. Eine Besteuerung in dieser Höhe ist jedoch längst nicht für jeden Steuerpflichtigen die günstigste Variante. Entsprechend sieht das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht vor.