DILL-NEWSLETTER 11/2021: Betriebliche Altersversorgung
Steuerliche Förderung neu gefasst
Die gesetzliche Rente allein dürfte in vielen Fällen kaum für einen geruhsamen Lebensabend reichen. Dem trägt unter anderem der Beschluss der Ampel-Koalitionäre zu einer ergänzenden Aktienrente Rechnung. Deren genaue Ausgestaltung ist noch offen – doch bereits zuvor hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Federführung der „alten“ Bundesregierung einige wichtige Neuerungen bei einer anderen wichtigen Form der Zusatzrente auf den Weg gebracht, genauer gesagt zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung.