DILL-NEWSLETTER 05/2022: Ab Juli werden die Feststellungserklärungen fällig
Fragezeichen bei der Grundsteuer? Hier erhalten Eigentümer Antworten!
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden – und zwar im Normalfall elektronisch. Sinn und Zweck ist dabei – nomen est omen – die Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. Zeit für die Abgabe bleibt Haus- und Grundstückseigentümern bis spätestens 31. Oktober 2022.