DILL-NEWSLETTER 11/2023: Aufgepasst bei Verkäufen im Internet
Wenn sich das Finanzamt plötzlich für Omas Kommode interessiert
Das Internet ist auch ein großer Marktplatz. Nahezu Jede/r hat hier schon etwas gekauft – und viele verkaufen von Zeit zu Zeit auch etwas. Wer das selten tut, hat in der Regel keine weiteren steuerlichen Pflichten. Aber ab der Überschreitung bestimmter Grenzen kann das Finanzamt hellhörig werden.
Das Finanzamt kann gegen säumige Steuerzahler einen Säumniszuschlag geltend machen. Er beträgt 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags – und zwar für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Die Erhebung des Säumniszuschlages liegt im Ermessen des Finanzamts, übrigens ebenso wie dessen kompletter oder teilweiser Erlass. Das verdeutlicht ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Eine Etage höher, beim Bundesfinanzhof, ist man sich aktuell aber unsicher, ob die Höhe des Zuschlags überhaupt noch statthaft ist.
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn laut Beschluss der Bundesregierung auf 12,41 Euro brutto pro Stunde (aktuell 12 Euro). Diese Erhöhung geht auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission zurück. Die geplante Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs, erklärt die Minijob-Zentrale. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob orientiert sich nämlich am Mindestlohn.
Viele Unternehmen arbeiten schon mit elektronischen Rechnungen – bald werden sie zur Pflicht. Dies gilt zumindest für inländische Umsätze im B2B-Bereich, also für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium hat bereits vor Abschluss des dazugehörigen Gesetzgebungsverfahrens einige Hinweise zur eRechnung gegeben.
Wenn Arbeitnehmer auf Dienstreise gehen, fallen dabei natürlich bestimmte Kosten an. Die Frage ist dann: Welche Aufwendungen darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?