DILL-NEWSLETTER 11/2021: Verfassungswidriger Zinssatz auf Steuerforderungen
Welcher Jahreswechsel entscheidend ist
Der Zinssatz auf Steuernachzahlungen und -erstattungen in Höhe von 6% pro Jahr ist verfassungswidrig. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erregte viel Aufsehen und sorgte auch in den Finanzämtern für Unruhe. Das Bundesfinanzministerium hat sich daraufhin in einem Schreiben zur vorläufigen Verwaltungspraxis geäußert.