DILL-NEWSLETTER 01/2023: Höhere steuerliche Bewertung von Immobilien
Schenken und Erben wird teurer
Durch das zum Jahresanfang in Kraft getretene Jahressteuergesetz gelten neue Regeln bei der Besteuerung von verschenkten oder vererbten Immobilien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Es verlangte, dass die Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen soll.
            
Wer seine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben hat, könnte vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid zugeschickt bekommen haben. Wenn dem Haus- und Grundeigentümer die Werte hierin zu hoch oder anderweitig unschlüssig vorkommen, kann er innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der so genannten kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, dem auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Unter anderem wird damit das Kindergeld erhöht.
Der Bundestag hat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit einher gehen eine Reihe von teils überraschenden steuerlichen Verbesserungen ab dem kommenden Jahr, etwa zum Thema Arbeitszimmer und kleine Photovoltaik-Anlagen. Gleichzeitig enthält das Gesetz aber auch eine Änderung der Bewertung von Immobilien, die negative Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben könnte. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – und einige Länder sehen an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf.