DILL-NEWSLETTER 7/2017: 10-Jahre-Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf
Selbst genutzte Ferienwohnung künftig wohl ohne Sonderbehandlung
Der Verkauf einer selbst genutzten Immobilie ist eigentlich von der zehnjährigen Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne ausgenommen. Das könnte sich im Fall von Ferienimmobilien bald ändern. Der Bundesfinanzhof prüft derzeit ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Köln.