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Die Betriebsrente wird deutlich gestärkt

DILL-NEWSLETTER 8/2017: Anreize für kleine und mittlere Unternehmen

Die Betriebsrente wird deutlich gestärkt


Die Betriebsrente wird deutlich gestärkt

Die Betriebsrente soll ab 2018 für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich attraktiver werden. Denn angesichts des demographischen Wandels wird die private und betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger. Einen Ansporn dazu bieten künftig höhere Riester-Zulagen und Steueranreize. Und auch Arbeitgeber sollen entlastet werden, gerade was Haftungsrisiken angeht.

„Gerade in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen ist die betriebliche Altersvorsorge noch nicht weit verbreitet“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Dabei wird diese Art der Vorsorge angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung stets an Bedeutung gewinnen. „Die Frage, ob die gesetzliche Rente alleine ausreicht, um im Alter einen angemessenen Lebensstandard halten zu können, bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen“, weiß der Limburger Steuerexperte.

Und auch der Gesetzgeber weiß das – weshalb er mit dem so genannten Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den demographischen Wandel reagiert. Für Unternehmen soll es ab 2018 attraktiver werden, eine Betriebsrente anzubieten. Außerdem sind in dem neuen Gesetz steuerliche Anreize enthalten. Und schließlich wird es bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Freibeträge geben. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberverbände begrüßen die noch von der großen Koalition beschlossene Reform der Betriebsrente.

Das Gesetz sieht unter anderem vor:

  • Ein neues Sozialpartnermodell: Der Weg zur Betriebsrente wird vereinfacht. Gewerkschaften und Arbeitgeber als Sozialpartner haben künftig die Möglichkeit, Betriebsrenten erstmals ohne die Haftung von Arbeitgebern vereinbaren zu können. Diese Möglichkeit soll auch nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Beschäftigten offen stehen. „Ein Verzicht auf Garantien und Mindestleistungen macht es gerade für kleine Unternehmen attraktiver, eine Betriebsrente anzubieten“, erklärt Steuerberater Dill. Gleichzeitig weist er auf einen Pferdefuß dieser Neuregelung hin: „Die Arbeitgeber sollen sich dafür im Gegenzug an der Absicherung der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen.“ Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die so genannte Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart.
  • Ein direkter Steuerzuschuss: Gerade für Geringverdiener ist wichtig, dass sich ihre Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Nur so kann ein angemessener Versorgungsanspruch aufgebaut werden. Arbeitgeber erhalten deshalb einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Sie müssen dazu Beiträge zahlen – zwischen 240 Euro bis 480 Euro jährlich. Der Staat steuert dann zwischen 72 Euro bis 144 Euro zu.
  • Höhere Grenze für Einzahlungen: Der Rahmen für steuerfreie Zahlungen in betriebliche Versorgungseinrichtungen wird ab 2018 von vier auf bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung liegt im Jahr 2017 bei 6.350 Euro Monatsverdienst.
  • Mehr Riester-Grundzulage: Die Grundzulage bei der Riester-Rente wird von derzeit 154 Euro jährlich auf 175 Euro erhöht. „Gerade Beschäftigte mit niedrigen Einkommen und mit Kindern erreichen durch die staatlichen Zulagen besonders hohe Förderquoten auf die von ihnen eingezahlten Beiträge“, sagt Steuerberater Dill.
  • Kleine Zusatzrenten bleiben anrechnungsfrei: Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Wer eine kleine Rente bezieht und daneben Grundsicherung, für den bleiben freiwillige Zusatzrenten künftig bis 202 Euro im Monat anrechnungsfrei. Das gilt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge.

Foto: YakobchukOlena/fotolia.de


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