DILL-NEWSLETTER 07/2025: Kleinunternehmer müssen mehr als den Umsatz im Blick behalten
Ein Hinweis in der Rechnung muss sein

Das Bundesfinanzministerium hat ein umfassendes Schreiben zu den diesjährig in Kraft getretenen Änderungen der Kleinunternehmerbesteuerung veröffentlicht. Es geht unter anderem auf Umsatzgrenzen, Rechnungshinweise und den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ein.
Vermieter von Sondereigentum, die zur Umsatzsteuer optiert haben, können in der Nebenkostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung des Verwalters übernehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof klar gestellt.

