DILL-NEWSLETTER 04/2026: Bundesfinanzhof stärkt Position von Unternehmen
Rückstellungen bei Vorruhestand

Vorruhestandsmodelle können bilanziell früher wirken als bislang angenommen. Rückstellungen hierfür sind laut Bundesfinanzhof auch ohne konkrete Freistellungsvereinbarung möglich – und zwar deutlich früher als bislang von der Finanzverwaltung vertreten.



