DILL-NEWSLETTER 7/2017: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Der Fiskus beteiligt sich am Schlüsseldienst
Die Tür fällt versehentlich ins Schloss und man selbst steht draußen, natürlich ohne Schlüssel – ein Klassiker. Wer sich selbst schon einmal versehentlich ausgesperrt hat, weiß wie teuer es nun werden kann. Ein Schlüsseldienst lässt sich seine Dienste oft fürstlich bezahlen. Immerhin: Die Kosten können als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden.