DILL-NEWSLETTER 11/2021: Verfassungswidriger Zinssatz auf Steuerforderungen
Welcher Jahreswechsel entscheidend ist

Der Zinssatz auf Steuernachzahlungen und -erstattungen in Höhe von 6% pro Jahr ist verfassungswidrig. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erregte viel Aufsehen und sorgte auch in den Finanzämtern für Unruhe. Das Bundesfinanzministerium hat sich daraufhin in einem Schreiben zur vorläufigen Verwaltungspraxis geäußert.

Die gesetzliche Rente allein dürfte in vielen Fällen kaum für einen geruhsamen Lebensabend reichen. Dem trägt unter anderem der Beschluss der Ampel-Koalitionäre zu einer ergänzenden Aktienrente Rechnung. Deren genaue Ausgestaltung ist noch offen – doch bereits zuvor hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Federführung der „alten“ Bundesregierung einige wichtige Neuerungen bei einer anderen wichtigen Form der Zusatzrente auf den Weg gebracht, genauer gesagt zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern einige steuerfreie Leistungen neben dem Lohn anbieten. Hierzu sind durchaus kreative Lösungswege möglich – wenn da dann nur das Finanzamt nicht so schnell misstrauisch würde.