DILL-NEWSLETTER 01/2022: Was sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Jahresbeginn geändert hat
Neues auf dem Arbeitsmarkt 2022
Auf dem Arbeitsmarkt sind zu Jahresbeginn einige neue Regeln in Kraft getreten, weitere kommen im Jahresverlauf hinzu. Sie bringen für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer einige Erleichterungen bzw. Verbesserungen – aber teilweise auch bestimmte Verpflichtungen.
Die Maßstäbe der Rechtsprechung für den erbschaftsteuerfreien Erwerb eines Familienheims sind durchaus eng gesetzt. Allerdings darf das Finanzamt auch nicht allzu streng sein, wie ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof rund um eine geerbte Doppelhaushälfte zeigt.
Die neue Grundsteuer tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Aber schon in diesem Jahr besteht Handlungsbedarf. Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss nämlich bereits 2022 eine Steuererklärung abgeben. 
