NEWSLETTER 1/2016: Beiträge zur Sozialversicherung 2016
Neues Jahr, neue Rechengrößen
Dass die Beiträge zur Sozialversicherung auch 2016 zu Jahresbeginn wieder gestiegen sind, ist keine große Überraschung. Schließlich verlief die Lohnentwicklung hierzulande zuletzt weiter positiv. Ein wenig überraschend kommt aber der überdurchschnittliche Anstieg in den neuen Bundesländern.




Bei der Stellung einer Rechnung kommt es für Unternehmen nicht nur auf die Richtigkeit des Betrags an. Die Rechnung muss auch einige Mindestangaben enthalten. Und wer sie als Leistungsempfänger nicht ganz genau daraufhin prüft, riskiert den Vorsteuerabzug, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zum Thema Postfach belegt.
Die Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer (und unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens) besteuert werden. Das kann je nach Einkommenshöhe gegenüber dem sonst üblichen Abgeltungssteuersatz für Kapitalerträge in Höhe von 25% vorteilhaft sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) erleichtert mit einem aktuellen Urteil das Wahlrecht.
Arbeitnehmer können bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2016 stellen. Neuerdings gelten die damit erlangten Freibeträge dann sogar für zwei Jahre. Damit sie allerdings bereits ab Januar 2016 berücksichtigt werden, sollte der Antrag noch in diesem Jahr gestellt werden.
Eltern sollten sich nicht zu große Sorgen machen: Auch 2016 gibt’s entgegen mancher anderslautender Schlagzeile noch Kindergeld. Für Unruhe hatten zuletzt Medienberichte zum Thema Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) gesorgt. Richtig ist, dass die Mitteilung dieser Nummer (sowohl die der eigenen als auch die des Kindes) an die Familienkasse im neuen Jahr zur Voraussetzung für den Kindergeld-Bezug wird. Dennoch kein Grund zur Panik: Es reicht aus, die Nummern im Laufe des Jahres 2016 nachzureichen.