NEWSLETTER 7/2015: Sonderregelung bei Körperschaften öffentlichen Rechts möglich
Im Vorruhestand auf der steuerrechtlich sicheren Seite bleiben
Längst nicht alle Arbeitnehmer hierzulande arbeiten tatsächlich bis zu ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Viele gehen bereits vorzeitig in den Ruhestand, oft versüßt durch eine betriebliche Vorruhestandsregelung. Doch bei den Einkünften, die einem während dieser Zeit zustehen, heißt es aufpassen. Sonst fühlt sich nämlich das Finanzamt auf den Plan gerufen.