NEWSLETTER 5/2016: Private Nutzung als geldwerter Vorteil
Der Firmenwagen als Lohnsteuer-Falle
Es ist natürlich für einen Arbeitnehmer ein schöner Bonus, wenn er von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Bei diesem Bonus handelt es sich aber um einen geldwerten Vorteil, der entsprechend versteuert werden muss. Und dabei lauern einige Fallstricke, wie auch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt.




Dass die Bundesregierung für Elektroautos Prämien in Höhe von bis zu 4.000 Euro beschlossen hat, wurde in den Medien ausführlich berichtet. Was einer breiten Öffentlichkeit aber eher verborgen blieb: Die Politik plant zahlreiche weitere (vornehmlich steuerliche) Vergünstigungen, mit denen der Elektromobilität künftig Vorfahrt gewährt werden soll.
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu finanzieren. Deshalb können die Kosten für eine solche Erstausbildung in aller Regel nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Darauf wies jetzt in einem aktuellen Urteil wieder das Finanzgericht Münster hin.
Immer mehr junge Menschen studieren und steigen deshalb erst vergleichsweise spät in die Arbeitswelt ein. Entsprechend müssen jetzt auch die Finanzämter reagieren: Auf Weisung aus dem Bundesfinanzministerium nehmen sie künftig in vielen Fällen die so genannte Erwerbstätigkeitprüfung erst später vor. Das vereinfacht für viele Eltern die Bürokratie rund um den Anspruch auf Kindergeld.
Gemeinnützige Vereine und Organisationen sind nicht nur auf Mitgliederbeiträge angewiesen, sondern brauchen für ihre Arbeit oft zusätzliche Einnahmen von Spendern und Sponsoren. Zum Thema Sponsoring hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe aktuell einige Spielregeln aufgestellt, die Vereinsverantwortliche berücksichtigen sollten.