DILL-NEWSLETTER 03/2022: Firmenwagen zur privaten Nutzung
Neue Steuerregeln ausführlich zusammengestellt
Bei der Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung empfiehlt es sich, die Rechtslage stets gut im Auge zu behalten. Einfluss darauf haben einerseits etwa neue Urteile von Finanzgerichten, andererseits aber auch Verwaltungsanweisungen, die auf Entwicklungen in der Praxis reagieren. Das Bundesfinanzministerium bezog nun in einem Schreiben ausführlich Stellung zu dem Themenkomplex.




Viele Privatpersonen, aber auch Vereine und Unternehmen in Deutschland möchten den vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine sowie den Flüchtlingen helfen. Das Bundesfinanzministerium will dieses gesamtgesellschaftliche Engagement anerkennen. Diesem Ziel dienen verschiedene steuerliche Maßnahmen.
Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Die darin enthaltenen steuerlichen Erleichterungen sollen Unternehmen und Bürger gezielt unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gut wie möglich abmildern. Außerdem haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern.
Allein die gesetzliche Rente dürfte in vielen Fällen leider nicht für einen geruhsamen Lebensabend ausreichen. Daher sorgen viele Menschen auch privat fürs Alter vor. Die Beiträge dazu lassen sich steuerlich geltend machen. Nun hat sich das Bundesfinanzministerium erneut zur Inanspruchnahme dieses Sonderausgabenabzugs geäußert.