DILL-NEWSLETTER 4/2021: One-Stop-Shop-Verfahren
Neue Regeln für den grenzüberschreitenden Handel
Am 1. Juli tritt die EU-Mehrwertsteuerreform in Kraft. Das darin vorgesehene so genannte One-Stop-Shop-Verfahren berücksichtigt den zunehmenden grenzüberschreitenden Handel. Es beseitigt einige bürokratische Hindernisse bei der Mehrwertbesteuerung. Zugleich entsteht durch das neue Verfahren aber möglicherweise Handlungsbedarf für EU-weit tätige Unternehmen und Versandhändler.