DILL-NEWSLETTER 12/2022: Abbau der kalten Progression und Unterstützung für Familien
So will der Staat die Inflation ausgleichen
Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der so genannten kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, dem auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Unter anderem wird damit das Kindergeld erhöht.




Der Bundestag hat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit einher gehen eine Reihe von teils überraschenden steuerlichen Verbesserungen ab dem kommenden Jahr, etwa zum Thema Arbeitszimmer und kleine Photovoltaik-Anlagen. Gleichzeitig enthält das Gesetz aber auch eine Änderung der Bewertung von Immobilien, die negative Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben könnte. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – und einige Länder sehen an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf.
Die gestiegenen Energiekosten bringen manchen privaten Haushalt, aber auch viele Unternehmen in Zahlungsnöte. In dieser Situation sollen die Menschen zumindest keine zusätzlichen Sorgen vorm Finanzamt – oder noch Schlimmeren, einer Insolvenz – haben müssen. Das Bundesfinanzministerium sowie die obersten Finanzbehörden der Länder haben daher einige steuerliche Maßnahmen beschlossen, die betroffenen Steuerpflichtigen und Unternehmen helfen sollen.