DILL-NEWSLETTER 11/2022: Steuerliche Billigkeitsmaßnahmen wegen der gestiegenen Energiekosten
Finanzämter sollen großzügig sein
Die gestiegenen Energiekosten bringen manchen privaten Haushalt, aber auch viele Unternehmen in Zahlungsnöte. In dieser Situation sollen die Menschen zumindest keine zusätzlichen Sorgen vorm Finanzamt – oder noch Schlimmeren, einer Insolvenz – haben müssen. Das Bundesfinanzministerium sowie die obersten Finanzbehörden der Länder haben daher einige steuerliche Maßnahmen beschlossen, die betroffenen Steuerpflichtigen und Unternehmen helfen sollen.

 
 
 
 



Beim Erwerb einer Immobilie stehen oft erst einmal umfassende Sanierungsarbeiten an. Doch handelt es sich bei den Ausgaben hierfür um Erhaltungsaufwand oder um anschaffungsnahe Herstellungskosten? An dieser Frage entzündet sich oft Streit mit dem Finanzamt. In einem aktuellen Fall stellte sich der Bundesfinanzhof nun auf die Seite des Steuerpflichtigen.
An erneuerbarer Energie führt in Zukunft kein Weg mehr vorbei. Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent steigen, bis 2035 sogar auf fast 100 Prozent. Dabei ist klar: Ohne die privaten Haus- und Grundeigentümer geht es nicht. Daher soll die Errichtung einer kleineren Photovoltaik (PV)-Anlage für sie ab 2023 deutlich interessanter werden.
Die Bundesregierung plant per Gesetz einen Ausgleich inflationsbedingter Mehrbelastungen durch einen fairen Einkommensteuertarif. Das Inflationsausgleichsgesetz ermöglicht es Arbeitgebern zudem, ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszuzahlen.