DILL-NEWSLETTER 5/2018: Zinsen auf Steuernachforderungen
Oberste Finanzrichter beim Zinssatz uneins
Wenn Steuern nachgezahlt werden müssen (oder auch erstattet werden), wird auf den jeweiligen Betrag ein Zinssatz von 6% im Jahr fällig. Angesichts des aktuellen Dauer-Niedrigzinsumfelds ist das recht viel. Weshalb sich nun auch zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit dem Thema beschäftigt haben – und dabei zu unterschiedlichen Auffassung kamen.