DILL-NEWSLETTER 7/2021: Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
Steuerzutaten beim Geschäftsessen

Wie stehen Sie inzwischen zu Zoom-Meetings mit Geschäftspartnern und Kollegen? Finden Sie dieses ständige „Auf-den-Bildschirm-starren“ manchmal etwas fad? Dann dürften Sie durchaus goutieren, dass dank niedriger Corona-Inzidenzen persönliche geschäftliche Treffen oftmals wieder möglich sind, sogar im zwanglosen Rahmen eines Geschäftsessens. Bevor Sie sich aber mit Ihren Geschäftspartnern und Kollegen an den Tisch begeben, sollten Sie sich mit neuen Regeln des Bundesfinanzministeriums zu Bewirtungsaufwendungen auseinandersetzen.



Genügend gewässert wurde der heimische Garten bei der Wetterlage der letzten Tage und Wochen wohl vielerorts. Doch so manche andere Aufgabe legen die Besitzer gerne in fachkundige Hände. Wer einen Handwerker oder Dienstleister beschäftigt, kann dabei mit einem Steuerbonus rechnen.