DILL-NEWSLETTER 10/2021: Sachzuwendungen und Aufwandsentschädigungen
Handy auf Firmenkosten
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern einige steuerfreie Leistungen neben dem Lohn anbieten. Hierzu sind durchaus kreative Lösungswege möglich – wenn da dann nur das Finanzamt nicht so schnell misstrauisch würde.

Nach wie vor arbeiten viele Arbeitnehmer regelmäßig von zu Hause aus, denen dort kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Doch mit der Homeoffice-Pauschale können auch sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gibt es nun einige Klarstellungen.
Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021.
Knapp 68% der Rentenleistungen im Jahr 2020 zählten zu steuerpflichtigen Einkünften. Bereits jetzt warnt der Bundesfinanzhof vor einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung in Zukunft.