DILL-NEWSLETTER 10/2021: Steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Straßenerschließung zählt nicht
Der Ausbau einer Straße vor der eigenen Haustür geht oft zu den finanziellen Lasten der Anwohner. Keine Erleichterung bietet hier die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen. Der Bundesfinanzhof verwehrte nun einem Ehepaar den von ihm geltend gemachten Steuerbonus.