DILL-NEWSLETTER 02/2023: Bundesarbeitsgericht zum Thema Entgelt(un)gleichheit
Unterschiedliches Geschlecht, unterschiedliches Gehalt: Keine Frage des Verhandlungsgeschicks!
In einem aufsehenerregenden Urteil betonte das Bundesarbeitsgericht einen (eigentlich) einleuchtenden Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Frauen dürfen demnach nicht allein deshalb schlechter gestellt werden, weil Männer (angeblich) „besser“ ihr Gehalt verhandeln.