DILL-NEWSLETTER 07/2024: Bundesfinanzministerium gibt weitere Hinweise
Worauf Unternehmen bei der E-Rechnung achten müssen
Die E-Rechnung wird für B2B-Umsätze ab dem kommenden Jahr zur Pflicht. Das Bundesfinanzministerium gibt in einem neuen Schreiben weitere Hinweise zu Rechtslage, Umsetzung und Übergangsregelungen. Auch wenn es sich aktuell quasi nur um den Entwurf des Entwurfs handelt, erhalten Unternehmen damit bereits wertvolle Informationen zu dem Themenkomplex. Zugleich kommt von Experten-Seite bereits Tadel.
Unternehmer oder Freiberufler, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, müssen das so genannte Zufluss-Abfluss-Prinzip berücksichtigen. Aber von diesem Prinzip gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise bei wiederkehrenden Leistungen rund um den Jahreswechsel. Hier spielt die so genannte Zehn-Tage-Regel eine wichtige Rolle. Darüber kann es schnell zum Streit mit dem Finanzamt kommen.
Alljährlich werden wichtige Änderungen und Anpassungen des Steuerrechts mit dem so genannten Jahressteuergesetz beschlossen. Nun liegt ein Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor. Er beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen quer durch das Steuerrecht. Einige wichtige Vorhaben betreffen Unternehmen, Immobilieneigentümer, Vermieter – und Hobby-Bierbrauer.
Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell erhalten weitere Nahrung. Der Bundesfinanzhof hat den Klägern in zwei Verfahren die so genannte Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das ist allerdings noch keine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts.
Die Miete kann in aller Regel frei zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden. Ein guter Indikator für die passende Miethöhe ist die ortsübliche Marktmiete. Aber Vorsicht: Das Thema kann schnell steuerliche Relevanz entwickeln. Dabei lässt sich Ärger mit dem Finanzamt durchaus vermeiden.