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Mit zehn Euro vom Staat früh fürs Alter vorsorgen

DILL-NEWSLETTER 08/2026: Neue Frühstartrente

Mit zehn Euro vom Staat früh fürs Alter vorsorgen

Mit der geplanten Frühstartrente soll die private Altersvorsorge künftig bereits im Kindesalter beginnen. „Vater Staat“ will für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ziel ist es, frühzeitig Vermögen aufzubauen und zugleich Kinder und Eltern an den Kapitalmarkt und die langfristige Altersvorsorge heranzuführen.

Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Noch ist das Vorhaben allerdings nicht besiegelt: Das Gesetzgebungsverfahren soll erst im weiteren Verlauf des Jahres 2026 abgeschlossen werden.

10 Euro monatlich ab sechs Jahren

Anspruch auf die Förderung haben gemäß Regierungsentwurf Kinder mit erstem Wohnsitz im Inland ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr . Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten sie zehn Euro. Starten soll die Förderung zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Der Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 bekommen. Ab 2027 soll jeweils der Geburtsjahrgang hinzukommen, der im betreffenden Jahr sechs Jahre alt wird.

„Voraussetzung für die staatliche Einzahlung ist ein spezieller, zertifizierter Altersvorsorgevertrag auf den Namen des Kindes“, informiert Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Die Eltern können diesen Vertrag bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl abschließen. Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot reicht dagegen nicht aus. Die entsprechenden Standarddepot-Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.

Für die Eltern soll der Aufwand gering bleiben. Nach Abschluss eines geeigneten Vertrags kann der Anbieter die Förderung grundsätzlich automatisch beantragen. Zusätzliche Nachweise wie Schulbescheinigungen sind nicht vorgesehen. „Benötigt wird aber insbesondere die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes“, mahnt Steuerexperte Dill.

Zuzahlungen sind möglich

Die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat ist unabhängig von weiteren Einzahlungen. Zusätzliche Beiträge, beispielsweise von Eltern oder Großeltern, sind aber möglich. Insgesamt sollen pro Kalenderjahr bis zu 6.840 Euro zusätzlich in den Vertrag eingezahlt werden können. Die Frühstartrente selbst bleibt davon unberührt.

Wichtig: Für ihre freiwilligen Zuzahlungen erhalten Eltern oder Großeltern nicht automatisch einen Sonderausgabenabzug. Nach den vorliegenden Informationen können Dritte ihre Einzahlungen nicht als Sonderausgaben geltend machen.

Sonderausgabenabzug nur im Ausnahmefall

Eine Besonderheit kann sich ergeben, wenn das Kind bereits während der Ausbildung eigene Beiträge leistet und zum nach § 10a EStG förderberechtigten Personenkreis gehört, etwa als pflichtversicherte Auszubildende. „Dann kann grundsätzlich auch die steuerliche Förderung der eigenen Altersvorsorgebeiträge greifen“, weiß Steuerberater Dill. Bei minderjährigen Schülern, deren Beiträge von den Eltern oder Großeltern übernommen werden, besteht dagegen kein entsprechender Sonderausgabenabzug für die Angehörigen.

Steuerlich interessant: Die Erträge des Altersvorsorgedepots sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben. „Erst in der Auszahlungsphase kommt es zur nachgelagerten Besteuerung“, so der Limburger Steuerfachmann. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Die Förderung ist damit ausdrücklich für die Altersvorsorge bestimmt und kann nicht etwa zur Finanzierung des Führerscheins oder eines Studiums genutzt werden.

Was passiert ohne Depot?

Damit die Förderung nicht davon abhängt, ob Eltern einen Vertrag abschließen, sieht der Entwurf eine Auffanglösung vor. Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, sollen die staatlichen Mittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Verwaltung übernimmt die Deutsche Bundesbank. Vorgesehen ist eine global diversifizierte Anlage, insbesondere in Aktien beziehungsweise Aktienfonds. Zu einem späteren Zeitpunkt kann das angesparte Kapital in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Nahtloser Übergang ins Erwachsenenalter

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet zwar die monatliche Frühstartrentenförderung. Das Depot kann aber mit eigenen Beiträgen bis zum Renteneintritt weitergeführt werden. Alternativ ist eine Übertragung auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Damit soll die Frühstartrente unmittelbar in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen können.

„Der frühe Beginn soll dabei vor allem den Zinseszinseffekt nutzen“, erklärt Wolfgang Dill. Laut den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums könnten allein aus den staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr bei einer unterstellten durchschnittlichen Rendite von sieben Prozent rund 2.200 Euro werden. Ohne weitere Einzahlungen könnten daraus bis zum 65. Lebensjahr rund 53.000 Euro entstehen. Zahlt die Familie zusätzlich monatlich zehn Euro ein, weist die Modellrechnung rund 107.000 Euro zum Rentenbeginn aus. Die tatsächliche Wertentwicklung kann allerdings erheblich von diesen Modellrechnungen abweichen, denn sie berücksichtigen unter anderem weder Inflation noch die spätere Besteuerung.

Fragen und Antworten zur geplanten Frühstartrente finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Was können Sie tun?

Sind Sie von der Frühstartrente betroffen?

Für Eltern besteht im Moment noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Frühstartrente ist ein Gesetzesvorhaben; bis zum Inkrafttreten können sich noch Änderungen ergeben. Nach derzeitiger Planung soll die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 starten. Eltern können sich dennoch schon auf die Einführung vorbereiten. Prüfen Sie, ob Ihr Kind zu den voraussichtlich begünstigten Jahrgängen gehört, und halten Sie die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes bereit. Wir helfen bei allen Fragen gerne weiter: kontakt/at/steuerberater-dill.de

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