Prinzip ab 2026: digital vor Papier
DILL-NEWSLETTER 10/2025: Steuerbescheid vom Finanzamt
Prinzip ab 2026: digital vor Papier

Ab dem kommenden Jahr stellt das Finanzamt seine Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch bereit. Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, muss aktiv widersprechen.
Ab dem Jahr 2026 geht die Finanzverwaltung einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung: Steuerbescheide sollen künftig standardmäßig elektronisch bekannt gegeben werden – Papierbescheide werden zur Ausnahme. Das sieht die Neufassung des § 122a Abgabenordnung (AO) vor, die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen wurde.
Für viele Steuerpflichtige bedeutet das: „Der Bescheid landet künftig nicht mehr automatisch im Briefkasten, sondern steht zum Abruf in einem elektronischen Postfach bereit. Eine ausdrückliche Zustimmung ist dafür nicht mehr nötig“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Wer seine Bescheide weiterhin per Post erhalten möchte, kann jedoch widersprechen – formlos und ohne Begründung. Wichtig dabei: Der Antrag gilt nur für die Zukunft, also nicht für bereits elektronisch zugestellte Bescheide.
Frist läuft ab der Bereitstellung
Auch bei den Fristen ändert sich etwas. Ein elektronisch bereitgestellter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben, so der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Ab diesem Zeitpunkt läuft die Einspruchsfrist. Die Benachrichtigung der Finanzverwaltung über den neuen Bescheid dient dann nur noch als Hinweis, nicht mehr als Fristauslöser. Das bedeutet: „Wer seine Fristen nicht verpassen möchte, sollte den Abruf regelmäßig prüfen“, mahnt Steuerexperte Dill.
Sind alle hinterlegten Daten aktuell?
Der Limburger Steuerfachmann sieht in der Umstellung auf digitale Bescheide aber ohnehin eine Chance für Steuerpflichtige, den eigenen Umgang mit Steuerunterlagen unter die Lupe zu nehmen. Dafür sollten Sie bereits jetzt aktiv werden: „Prüfen Sie zunächst, ob Sie ein elektronisches Nutzerkonto für Steuerbescheide eingerichtet haben und ob die hinterlegten Daten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse und Vollmachten, aktuell sind“, rät Dill.
Zudem sollte man überlegen, wie häufig man künftig seine elektronischen Bescheide abrufen möchte, um keine Fristen zu versäumen. Im Nutzerkonto bei Elster lässt sich aber auch einstellen, dass das Finanzamt per E-Mail darüber informiert, sobald ein Bescheid vorliegt. Wer dagegen weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, muss rechtzeitig einen formlosen Antrag stellen, damit die Post weiterhin wie gewohnt ankommt.
Was können Sie tun?
Überprüfen Sie Ihre Daten und behalten Sie Fristen im Blick!
Überprüfen Sie Ihre Daten in Elster, aktualisieren Sie Vollmachten und legen Sie Abruf-Intervalle fest. Wir unterstützen Sie gerne dabei, alle Fristen im Blick zu behalten, die elektronische Zustellung korrekt einzurichten und gegebenenfalls den Antrag auf Papierbescheide zu stellen: kontakt/at/steuerberater-dill.de
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