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Wirtschafts-Identifikationsnummer

DILL-NEWSLETTER 08/2024: Wirtschafts-Identifikationsnummer

Automatische Zuteilung ab November

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Automatische Zuteilung ab November

Ab November 2024 erhält jeder wirtschaftlich Tätige in Deutschland eine eigene Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Die W-IdNr. wird stufenweise zugeteilt, ohne dass dafür eigens ein Antrag gestellt werden muss.

„Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer soll jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig identifiziert werden können“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Die Nummer bleibt für die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt zum Beispiel auch bei Adress- oder Namensänderungen, stellt das federführende Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) klar.

Vergabe erfolgt ohne Antrag

Offiziell eingeführt wird die W-IdNr. zwar schon zum 30. September 2024, heißt es im Referentenentwurf des Bundesministerium der Finanzen zur „Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern“. „Die Vergabe erfolgt laut BZSt aber erst ab November 2024 – und zwar ohne dass Steuerpflichtige dafür eigens einen Antrag beim Finanzamt stellen müssen“, erläutert Steuerberater Dill. Für die Einführung sind mehrere Stufen vorgesehen, so das der Vorgang erst 2026 abgeschlossen sein dürfte. Für die Mitteilung sind folgende Wege vorgesehen:

  • Öffentliche Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen,
  • Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die nicht über eine USt-IdNr. verfügen.

Die öffentliche Mitteilung soll im Bundessteuerblatt erfolgen. „Im Prinzip wird diese nur besagen, dass die bereits bekannte USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist“, wirft der Limburger Steuerexperte einen Blick voraus.

Ein wirtschaftlich Tätiger, der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer ist, und der bis zum 30. September 2024 noch keine USt-IDNr. hat, erhält eine W-IdNr., wenn die Voraussetzungen für eine elektronische Mitteilung dieser Nummer vorliegen. „Hierzu bedarf es eines Benutzerkontos auf der ELSTER-Plattform“, so Dill.

Gesetzlicher Hintergrund
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer basiert auf § 139c der Abgabenordnung. Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Dabei entspricht sie im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27a Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes deren Funktionalität. Zudem wird sie auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach § 2 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes verwendet.

Kein Ersatz für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer!

Wichtig: Sowohl Identifikationsnummer (IdNr.) und Steuernummer als auch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen. Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau allerdings der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt (siehe Kasten). „Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, müssen die USt-IdNr. weiter wie gewohnt verwenden“, erklärt Steuerberater Dill. Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. also keinesfalls. Außerdem gilt: Da die W-IdNr. stufenweise vergeben wird, ist ihre Angabe in den elektronischen Vordrucken bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend.

Die W-IDNr. wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert. Sie dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.

Das Unterscheidungsmerkmal
In der ersten Stufe wird wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal „00001“ zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Die genannten Ziffern werden im Prinzip einfach an die USt-IdNr. gehängt. Sofern Sie mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale – aber erst ab 2026.

Was können Sie tun?

Behalten Sie den Nummer-Überblick!

Sie verlieren langsam den Nummern-Überblick? Keine Panik! Im Fall des Falles helfen wir gerne weiter: kontakt/at/steuerberater-dill.de

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