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Zuverlässig und flexibel: Unsere Leistungen im Rechnungswesen

Ein gut organisiertes Rechnungswesen ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs. Die Finanzbuchhaltung ist die Basis für Ihr betriebswirtschaftliches Handeln, ermöglicht die laufende Kontrolle über den Geschäftsverlauf und liefert die Daten für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Dieser dient nicht nur als Grundlage der Besteuerung, sondern auch zur Information für Banken und Geschäftspartner. Entsprechende Sorgfalt und Fachkompetenz sind hier also gefragt – auch in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Hier ein Überblick über die Leistungen, die von der Kanzlei Dill aus Limburg Dietkirchen im Bereich Rechnungswesen für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler erbracht werden. Auf Wunsch besteht für unsere Mandanten dabei die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen einzelne Teilbereiche wie beispielweise die Buchführung im eigenen Haus zu erledigen. Auch hierbei beraten wir Sie gerne – und stellen spezielle Software-Schnittstellen zur kostengünstigen und reibungslosen Übernahme Ihrer Daten bereit.

Finanzbuchhaltung

Der Umfang der von uns auszuführenden Leistungen richtet sich im Einzelfall stets nach den individuellen Erfordernissen bzw. nach den in Ihrem Betrieb erbrachten Vorleistungen. Unser Komplett-Angebot umfasst folgende Leistungen:

  • Einrichtung der Buchführung und Erstellung eines Kontenplans
  • Laufende Buchführung mit Kontierung der Belege
  • Belegprüfung im Sinne des Vorsteuerabzugs
  • Verwaltung von offenen Posten Ihrer Kunden und Lieferanten
  • Einrichtung von Kostenstellen
  • Laufende Informationen über Geschäftsverlauf und Liquidität
  • Erstellen von zeitnahen betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Vorjahresvergleiche, Soll-/Ist-Vergleiche, Liquiditätsentwicklung
  • Auf Wunsch Bereitstellung von Schnittstellen bei Buchführung in Ihrem Haus

Erstellung von Abschlüssen

Je nach gesetzlichen Erfordernissen und individueller Sachlage erstellen wir Ihren Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), gemäß den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) – in jedem Fall aber stets so, dass er auch den jeweils aktuellen steuerlichen Vorschriften hierzulande entspricht.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Eröffnungsbilanz
  • Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
    gegebenenfalls mit Anhang und Lagebericht
  • Zwischenabschluss
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Liquidationsbilanz
  • Erläuterungsbericht
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger

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