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Allzu oft recht mühsam: Gewinnermittlung aus den unterschiedlichen Einkommensarten

Das wahre Leben ist anders, als es sich Gesetzgeber und Finanzbehörden gemeinhin so vorstellen. Spätestens, wenn bei einem privaten Steuerbürger mehrere Einkommensarten zusammenkommen, kann die ordnungsgemäße Erstellung der alljährlichen Einkommensteuer-Erklärung schnell zu einem überaus komplexen Sachverhalt werden. Wie gut, dass es da einen Steuerberater gibt, der sich um alles kümmert.

Für die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung müssen – je nach indivduellen Gegebenheiten – unter anderem folgende Einkommensarten berücksichtigt werden, nämlich Einkünfte aus:

  • nichtselbstständiger Arbeit
  • selbstständiger Arbeit
  • Rentenversicherungen und Pensionen
  • Gewerbebetrieb
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalanlagen (Zinsen und Dividenden)
  • Spekulationsgeschäften
  • Tantiemen, Vermittlungsprovisionen etc. sowie
  • sonstige einmalige und/oder wiederkehrende Einkünfte

Dabei machen leider viele Steuerlaien den Fehler, „Einkünfte“ mit „Einnahmen“ zu verwechseln. Denn, etwas vereinfacht ausgedrückt: Bei fast jeder Einkommensart fallen auch Ausgaben oder Abschreibungen an – und die wiederum können die tatsächliche Steuerbelastung teilweise recht deutlich senken.

Angesichts der großen Vielzahl an gesetzlichen Sondertatbeständen, Ausnahmeregelungen und Höchstgrenzen sollte man also bei der Ermittlung der jeweiligen Einkünfte größte Sorgfalt walten lassen – und am besten einen Steuerberater als Profi einschalten.

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause

Die Steuerberatungs-Kanzlei Dill aus Limburg Dietkirchen kennt sich nicht nur bestens mit allen steuerlich relevanten Themen aus. Speziell für Privatpersonen bieten wir darüber hinaus einen ganz besonderen Service an, der von vielen Mandanten immer wieder gerne in Anspruch genommen wird: Auf Wunsch stellen wir alle Steuerbelege bei Ihnen zu Hause zusammen.

Denn aus unserer langen Erfahrung im Umgang mit Menschen und ihren Finanzen wissen wir: Oft sind die Unterlagen, die sie dem Steuerberater für ihre Einkommensteuer-Erklärung übermitteln, unvollständig. Um die berechtigten Interessen unserer Mandanten möglichst umfassend geltend machen zu können, schicken wir auf Wunsch unsere Mitarbeiter direkt zu Ihnen nach Hause, um gemeinsam mit Ihnen Ihre gesamten Steuerunterlagen vollständig zusammenzustellen.

Übrigens: Unseren Aufwand für die Gewinnermittlung aus den jeweiligen Einkommensarten können Sie ebenfalls beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Auch hier sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

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Kanzlei Dill aus Limburg Dietkirchen für Privatpersonen