Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen

DILL-NEWSLETTER 12/2023: Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen

Bundesfinanzministerium gibt bis zum 11. Januar 2024 Zeit für die Entscheidung

Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen: Bundesfinanzministerium gibt bis zum 11. Januar Zeit für die EntscheidungPhotovoltaik-Anlagen sind so beliebt wie nie zuvor, der Ausbau boomt. Ein maßgeblicher Grund dafür dürften die zu Jahresbeginn eingeführten Steuererleichterungen sein. Zugleich sorgt die hohe Nachfrage für weiteren Klärungsbedarf rund um die steuerliche Behandlung, insbesondere zum Nullsteuersatz. Dazu hat das Bundesfinanzministerium erneut Stellung bezogen. Unter anderem geht es um eine großzügige Regelung zur Entnahme einer Altanlage, um vom Nullsteuersatz profitieren zu können.

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Aufgepasst bei Verkäufen im Internet

DILL-NEWSLETTER 11/2023: Aufgepasst bei Verkäufen im Internet

Wenn sich das Finanzamt plötzlich für Omas Kommode interessiert

Aufgepasst bei Verkäufen im Internet: Wenn sich das Finanzamt plötzlich für Omas Kommode interessiertDas Internet ist auch ein großer Marktplatz. Nahezu Jede/r hat hier schon etwas gekauft – und viele verkaufen von Zeit zu Zeit auch etwas. Wer das selten tut, hat in der Regel keine weiteren steuerlichen Pflichten. Aber ab der Überschreitung bestimmter Grenzen kann das Finanzamt hellhörig werden.

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Ein aktueller Fall und eine Grundsatzfrage

DILL-NEWSLETTER 11/2023: Ein aktueller Fall und eine Grundsatzfrage

Der Säumniszuschlag – (nicht nur) eine Frage des Ermessens?

Ein aktueller Fall und eine Grundsatzfrage: Der Säumniszuschlag – (nicht nur) eine Frage des Ermessens?Das Finanzamt kann gegen säumige Steuerzahler einen Säumniszuschlag geltend machen. Er beträgt 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags – und zwar für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Die Erhebung des Säumniszuschlages liegt im Ermessen des Finanzamts, übrigens ebenso wie dessen kompletter oder teilweiser Erlass. Das verdeutlicht ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Eine Etage höher, beim Bundesfinanzhof, ist man sich aktuell aber unsicher, ob die Höhe des Zuschlags überhaupt noch statthaft ist.

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Worauf Arbeitgeber im neuen Jahr rund um die geringfügige Beschäftigung achten müssen

DILL-NEWSLETTER 11/2023: Worauf Arbeitgeber im neuen Jahr rund um die geringfügige Beschäftigung achten müssen

Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro – mit Auswirkungen auf Minijobs

Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro – mit Auswirkungen auf Minijobs: Worauf Arbeitgeber im neuen Jahr rund um die geringfügige Beschäftigung achten müssenAb dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn laut Beschluss der Bundesregierung auf 12,41 Euro brutto pro Stunde (aktuell 12 Euro). Diese Erhöhung geht auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission zurück. Die geplante Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs, erklärt die Minijob-Zentrale. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob orientiert sich nämlich am Mindestlohn.

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Neue Gesetzeslage für inländische B2B-Umsätze

DILL-NEWSLETTER 10/2023: Neue Gesetzeslage für inländische B2B-Umsätze

Die eRechnung wird zur Pflicht

Neue Gesetzeslage für inländische B2B-UmsätzeViele Unternehmen arbeiten schon mit elektronischen Rechnungen – bald werden sie zur Pflicht. Dies gilt zumindest für inländische Umsätze im B2B-Bereich, also für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium hat bereits vor Abschluss des dazugehörigen Gesetzgebungsverfahrens einige Hinweise zur eRechnung gegeben.

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