NEWSLETTER 8/2015: Wichtige Neuerung für Familien zum Jahreswechsel
Kindergeld: Die Behörde braucht die Steuer-Id Ihres Kindes
Eltern sollten sich nicht zu große Sorgen machen: Auch 2016 gibt’s entgegen mancher anderslautender Schlagzeile noch Kindergeld. Für Unruhe hatten zuletzt Medienberichte zum Thema Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) gesorgt. Richtig ist, dass die Mitteilung dieser Nummer (sowohl die der eigenen als auch die des Kindes) an die Familienkasse im neuen Jahr zur Voraussetzung für den Kindergeld-Bezug wird. Dennoch kein Grund zur Panik: Es reicht aus, die Nummern im Laufe des Jahres 2016 nachzureichen.
Längst nicht alle Arbeitnehmer hierzulande arbeiten tatsächlich bis zu ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Viele gehen bereits vorzeitig in den Ruhestand, oft versüßt durch eine betriebliche Vorruhestandsregelung. Doch bei den Einkünften, die einem während dieser Zeit zustehen, heißt es aufpassen. Sonst fühlt sich nämlich das Finanzamt auf den Plan gerufen.
Arbeitnehmer können die Kosten für die Fahrt zu ihrer Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen. Im Rahmen der Entfernungspauschale können sie 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (= einfacher Weg) von der Steuer absetzen. Wesentlich attraktiver aber ist die Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Diese Möglichkeit steht jedoch längst nicht allen Arbeitnehmern offen.
Unnötige Bürokratie kostet nicht nur Zeit, sondern bremst auch oft die wirtschaftliche Betätigung gerade von kleineren Firmen und Startup-Unternehmen aus. Das sieht jetzt endlich selbst die Bundesregierung ein. Entsprechend hat der Bundestag nun das so genannte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Es wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.