NEWSLETTER 4/2016: Der feine Unterschied zwischen Wohltätigkeit oder Repräsentation
Trotz gutem Zweck viel Geld in den Sand gesetzt
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – diese Erfahrung musste nun auch eine Versicherungsgesellschaft machen, die zu Wohltätigkeitszecken mehrere Golfturniere ausgerichtet hatte. Die Kosten hierfür konnten aber wider Erwarten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Finanzamt und Bundesfinanzhof werteten die Ausgaben als nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen.