Neue Sonderabschreibung für den Wohnungsbau

NEWSLETTER 3/2016: Bundesregierung will bezahlbaren Wohnraum in Ballungszentren fördern

Neue Sonderabschreibung für den Wohnungsbau


Neue Sonderabschreibung für den WohnungsbauWer in den Neubau von Wohnungen in deutschen Ballungszentren investieren will, den möchte die Bundesregierung mit attraktiven Sonderabschreibungen belohnen. Der entsprechende Beschluss ist bereits gefasst, jetzt muss er noch durch die Instanzen auch in Brüssel gehen.

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Steuer-Spielregeln bei der Sanierung nach dem Immobilienkauf

NEWSLETTER 2/2016: Erhaltungsaufwendungen vs. anschaffungsnahe Herstellungskosten

Steuer-Spielregeln bei der Sanierung nach dem Immobilienkauf


Steuer-Spielregeln bei der Sanierung nach dem ImmobilienkaufWer ein Mietobjekt kauft und dieses zunächst erst einmal grundlegend sanieren möchte, sollte einige steuerrechtliche Spielregeln beachten. Denn überschreitet die Investition in die Immobilie eine bestimmte Höhe, gerät der Werbungskosten-Abzug in Gefahr.

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Internationales Vorgehen gegen Steuerhinterziehung

NEWSLETTER 2/2016: Bundesrepublik vereinbart Austausch von Informationen über Finanzkonten

Schäuble zieht die Schlinge um Steuersünder immer enger


Die Bundesregierung will verstärkt gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug vorgehen. Dazu hat sie nun zwei neue Gesetze beschlossen, auf deren Grundlage ein automatischer Austausch von Konto-Informationen mit mehr als 50 Staaten weltweit möglich sein wird. Damit soll es den heimischen Finanzbehörden deutlich erleichtert werden, Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen.

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Die Zettelwirtschaft bei der Steuererklärung soll ein Ende haben

NEWSLETTER 2/2016: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Zettelwirtschaft soll ein Ende haben


Die Zettelwirtschaft soll ein Ende habenHat der alljährliche Papierkrieg bei der Steuererklärung bald ein Ende? Ab 2017 soll es gemäß eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung diverse Erleichterungen geben. Und wer bei seiner Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat dann sogar noch länger Zeit hierfür als bisher schon.

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Das gilt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu beachten

NEWSLETTER 1/2016: Bundesfinanzministerium stellt Regeln zur Abrechnung klar

Das gilt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu beachten


Das gilt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen zu beachtenBei Betriebsveranstaltungen gilt bereits seit 2015 ein Freibetrag von 110 Euro für die Aufwendungen pro teilnehmendem Arbeitnehmer. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die Finanzbehörden noch einmal klar gestellt, wie die neuen Regeln zum Freibetrag genau anzuwenden sind. Demnach müssen Arbeitgeber gut rechnen können, um den Steuervorteil nicht zu verspielen.

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