DILL-NEWSLETTER 5/2018: Zinsen auf Steuernachforderungen
Oberste Finanzrichter beim Zinssatz uneins
Wenn Steuern nachgezahlt werden müssen (oder auch erstattet werden), wird auf den jeweiligen Betrag ein Zinssatz von 6% im Jahr fällig. Angesichts des aktuellen Dauer-Niedrigzinsumfelds ist das recht viel. Weshalb sich nun auch zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit dem Thema beschäftigt haben – und dabei zu unterschiedlichen Auffassung kamen.
Einbruchschutz ist wichtig und sinnvoll – das belegen auch die Zahlen aus der aktuellen Kriminalstatistik. Demnach scheitern Einbrecher immer öfter schon beim Versuch, in die Wohnung einzudringen. Und die Nachrüstung eines effektiven Einbruchschutzes kann sogar einen Steuervorteil mit sich bringen.
Fahrradfahren ist und hält gesund. Entsprechend beliebt sind inzwischen Diensträder, gerne mit elektrischem Zusatzantrieb. Doch Vorsicht – sonst sorgt das Finanzamt für mächtig Gegenwind.
Jeder Mensch macht Fehler, selbst Beamte. Aber wenn das Finanzamt schludert, kann das wohl kaum dem Steuerpflichtigen in die Schuhe geschoben werden – findet auch der Bundesfinanzhof. Entsprechend durfte sich eine Arbeitnehmerin über eine kräftige Steuerermäßigung freuen.