DILL-NEWSLETTER 08/2022: Erleichterung für Unternehmen bei Coronahilfen
Fristen für Schlussabrechnung erneut verlängert
Ursprünglich liefen die Fristen für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022. Nun verlängert sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, und zwar bis zum 30. Juni 2023. In manchen Fällen lässt sich die Abrechnungsfrist für die Coronhilfen auch noch weiter verlängern.