DILL-NEWSLETTER 04/2022: Rechtzeitig an den Steuerberater wenden
Schlussabrechnung über die Corona-Überbrückungshilfen
Wer in den vergangenen Monaten Überbrückungshilfen oder die November- und Dezemberhilfen zur Bewältigung von coronabedingten Beeinträchtigungen bezogen hat, muss nun langsam, aber sicher an deren Schlussabrechnung denken. Dazu müssen sich die Antragstellenden bzw. Unternehmen möglichst frühzeitig an ihren Steuerberater wenden.