DILL-NEWSLETTER 05/2023: Kosten für ein Hausnotrufsystem
Ohne Sofort-Hilfe keine Steuerermäßigung
In der Regel können die Kosten für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend gemacht werden. Dabei kommt es aber auf die technische Ausgestaltung des Systems an, wie jetzt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) deutlich macht.