DILL-NEWSLETTER 06/2024: Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024
Gesetzgeber plant steuerliche Verbesserungen
Alljährlich werden wichtige Änderungen und Anpassungen des Steuerrechts mit dem so genannten Jahressteuergesetz beschlossen. Nun liegt ein Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor. Er beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen quer durch das Steuerrecht. Einige wichtige Vorhaben betreffen Unternehmen, Immobilieneigentümer, Vermieter – und Hobby-Bierbrauer.
Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell erhalten weitere Nahrung. Der Bundesfinanzhof hat den Klägern in zwei Verfahren die so genannte Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das ist allerdings noch keine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts.
Die Miete kann in aller Regel frei zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden. Ein guter Indikator für die passende Miethöhe ist die ortsübliche Marktmiete. Aber Vorsicht: Das Thema kann schnell steuerliche Relevanz entwickeln. Dabei lässt sich Ärger mit dem Finanzamt durchaus vermeiden.
Die degressive AfA ist eine der zentralen Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes. Damit will die Bundesregierung vor allem Investitionsanreize für die kriselnde Bauwirtschaft setzen. Der Wohnungsbau kann sich nun in der Tat wieder lohnen – zumal die degressive AfA mit der Sonderabschreibung für den klimafreundlichen Mietwohnungsneubau kombiniert werden kann.
Elektronische Rechnungen – kurz eRechnungen – werden im B2B-Bereich ab 2025 verpflichtend. Das Wachstumschancengesetz enthält hierzu umsatzsteuerrechtliche Regelungen. Aufgepasst: Beim Versand von eRechnungen gelten noch Übergangsfristen, der Empfang muss aber ab dem neuen Jahr möglich sein!