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Neue Regeln für Abfindungen

DILL-NEWSLETTER 07/2026: Neue Regeln für Abfindungen

Steuerentlastung greift erst später

Neue Regeln für AbfindungenAbfindungen und andere außerordentliche Einkünfte bleiben zwar steuerlich begünstigt. Seit 2025 erhalten Arbeitnehmer den Steuervorteil der Fünftelregelung jedoch nicht mehr unmittelbar mit der Auszahlung, sondern erst nach der Einkommensteuerveranlagung.

Wer eine Abfindung erhält oder Arbeitslohn für mehrere Jahre in einer Summe ausgezahlt bekommt, muss häufig mit einer deutlich höheren Steuerbelastung rechnen. Der Grund: Solche außerordentlichen Einkünfte erhöhen das zu versteuernde Einkommen in einem einzigen Jahr und können dadurch zu einer erheblichen Steuerprogression führen.

Fünftelregelung im Einkommensteuergesetz

Um diesen Nachteil abzumildern, sieht § 34 Einkommensteuergesetz die so genannte Fünftelregelung vor. „Dabei wird die Steuer rechnerisch so ermittelt, als würde sich die außerordentliche Zahlung auf fünf Jahre verteilen“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Dadurch fällt die Einkommensteuer in vielen Fällen spürbar niedriger aus.

Bis einschließlich 2024 konnten Arbeitgeber diese Tarifermäßigung bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Arbeitnehmer profitierten somit unmittelbar von einer geringeren Lohnsteuerbelastung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt jedoch eine neue Rechtslage: Das Wachstumschancengesetz verlagerte die Anwendung der Fünftelregelung vollständig in das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren. Darauf macht das Finanzministerium des Freistaats Thüringen aufmerksam.

Neuregelung soll Arbeitgeber entlasten

Ziel der Neuregelung ist eine Entlastung der Arbeitgeber. Die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren war in der Praxis häufig mit erheblichem Prüfungsaufwand und rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Die steuerliche Begünstigung wird deshalb seit 2025 ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung berücksichtigt.

Daher müssen Arbeitgeber die ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug beachten. Abfindungen oder andere begünstigte Zahlungen unterliegen zunächst dem regulären Lohnsteuerabzug. „Die Steuer wird daher zunächst häufig höher ausfallen als nach der endgültigen Einkommensteuerberechnung“, erläutert Steuerexperte Dill.

Zu viel gezahlte Steuer gibt‘s nach Steuererklärung zurück

Für Arbeitnehmer hat diese Änderung vor allem Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Steuerentlastung. Zwar bleibt die Tarifermäßigung grundsätzlich bestehen, sie wird jedoch erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Eine zunächst zu hoch einbehaltene Lohnsteuer wird deshalb regelmäßig erst nach Erlass des Einkommensteuerbescheids erstattet.

„Gerade bei höheren Abfindungen oder anderen außerordentlichen Einkünften kann dies zu einer vorübergehenden finanziellen Mehrbelastung führen“, warnt der Limburger Steuerberater Dill. Betroffene sollten in ihrer Finanzplanung deshalb einkalkulieren, dass ihnen der steuerliche Vorteil zunächst nicht zur Verfügung steht und die Erstattung erst nach der Einkommensteuerveranlagung erfolgt.

Wichtig ist außerdem, die begünstigten Einkünfte in der Einkommensteuererklärung vollständig und korrekt anzugeben. Nur dann kann das Finanzamt die Tarifermäßigung nach § 34 EStG anwenden und die Steuer entsprechend neu berechnen. Eine sorgfältige Prüfung der steuerlichen Auswirkungen empfiehlt sich daher insbesondere bei größeren Einmalzahlungen.

Was können Sie tun?

Holen Sie sich Unterstützung für Ihre Einkommensteuererklärung!

Wer eine entsprechende Zahlung erhalten hat, sollte die Einkommensteuererklärung möglichst zeitnah nach Ablauf des Kalenderjahrs einreichen. So kann die Erstattung der zunächst zu hoch einbehaltenen Lohnsteuer früher erfolgen. Wir helfen gerne bei der Steuererklärung: kontakt/at/steuerberater-dill.de

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