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Planungssicherheit und Investitionsanreize für Unternehmen

DILL-NEWSLETTER 06/2025: Investitionsbooster auf dem Weg gebracht

Planungssicherheit und Investitionsanreize für Unternehmen

Investitionsbooster auf dem Weg gebracht: Planungssicherheit und Investitionsanreize für Unternehmen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vorgelegt. Das Programm soll zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen. Während sich Unternehmen über Steuerentlastungen freuen können, müssen Länder und Kommunen mit erheblichen Steuerausfällen rechnen. Darauf weist der Bundesrat in einer ersten Stellungnahme hin.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Investitionen in Deutschland gezielt gefördert werden sollen. Ziel des so genannten steuerlichen Investitionssofortprogramms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe steuerlicher Maßnahmen vor, die darauf abzielen, Investitionen in moderne Technologien, E-Mobilität sowie Forschung und Entwicklung zu beschleunigen. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil betonte, dieses Programm sei ein entscheidender Schritt, um wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, Arbeitsplätze zu sichern und Investitionsanreize zu stärken.

Erhöhung von AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter auf 30 Prozent erhöht

Das Programm will alle Unternehmen gleichermaßen unterstützen und unkompliziert entlasten. Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird zeitweilig erhöht, und zwar auf 30 Prozent pro Jahr. Durch die Möglichkeit, Anschaffungen schneller steuerlich abzuschreiben, erhalten Unternehmen einen starken Anreiz, in neue Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen zu investieren. Die Regelung gilt für getätigte Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028. „Davon können nicht nur große, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren“, erläutert Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg.

Gesenkte Körperschaftssteuer

Darüber hinaus ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vorgesehen, um Deutschland im internationalen Vergleich attraktiver zu machen. Der derzeitige Körperschaftsteuersatz sinkt von 15 Prozent ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt, bis er im Jahr 2032 nur noch 10 Prozent beträgt. Dadurch reduziert sich die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf knapp 25 Prozent. Derzeit sind es knapp 30 Prozent. „Hiesige Unternehmen können damit im internationalen wirtschaftlichen Wettbewerb besser mithalten“, meint Steuerfachmann Dill.

Erleichterte E-Mobilität

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Elektromobilität. Unternehmen, die ab dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neue Elektrofahrzeuge anschaffen, profitieren von einer degressiven Abschreibung. Diese beginnt im ersten Jahr mit einem Satz von 75 Prozent der Anschaffungskosten und verteilt sich auf insgesamt sechs Jahre, was der typischen Nutzungsdauer entspricht. Die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis wird zudem von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. „Der Zugang zu E-Mobilität wird somit allen Unternehmen erleichtert“, ist Steuerexperte Dill überzeugt.

Investitionen in Forschung und Innovation

Neben Investitionen in Sachgüter sollen auch Investitionen in Forschung und Innovation attraktiver werden. Deshalb wird bei der Forschungszulage die Bemessungsgrundlage deutlich erhöht. Zwischen 2026 und 2030 soll die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von derzeit 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich wird das Verfahren vereinfacht, indem Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent berücksichtigt werden. Damit reduziert sich der bürokratische Aufwand erheblich.

Bundesrat befürchtet erhebliche Steuerausfälle

Der Bundesrat verweist allerdings auf die erheblichen Steuerausfälle, die durch die geplanten Maßnahmen entstehen – insbesondere zu Lasten der Länder und Kommunen. Sie müssten rund zwei Drittel der Steuerausfälle in Höhe von mehr als 30 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren stemmen. Die Finanzierung der Länder und Kommunen wäre nach Einschätzung des Bundesrats gefährdet. Über die Höhe der tragbaren Belastungen müsse sich der Bund mit den Ländern verständigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf, einen Ausgleich für die Belastungen der Länder- und kommunalen Haushalte zu schaffen.

Was können Sie tun?

Das Gesetzgebungsverfahren abwarten – und dann möglicherweise investieren!

Noch befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Treten die geplanten Maßnahmen in Kraft, können sich für Unternehmen Investitionen in neue Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge steuerlich noch mehr lohnen. Was genau sie dabei dann beachten müssen, klären wir gerne in einem gemeinsamen Beratungsgespräch: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: adam121 / AdobeStock