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Kompromissvorschlag des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz

DILL-NEWSLETTER 02/2024: Kompromissvorschlag des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz

Wachsende Zweifel an einem Gesetz der verpassten Chancen

Kompromissvorschlag des Bundesrats zum WachstumschancengesetzDas Hin und Her beim Wachstumschancengesetz neigt sich dem Ende entgegen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat Ende letzter Woche einige Änderungen vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen. Auch wenn damit einige positive Impulse einhergehen: In der Wirtschaft zeigt man sich enttäuscht.

„Die Hoffnungen auf das Wachstumschancengesetz waren bei vielen Unternehmen groß“, weiß Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. In seiner ursprünglichen Fassung enthielt es zahlreiche dringend benötigte Steuererleichterungen. Einige davon fehlen in dem nun vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Kompromiss. Dies betrifft etwa die Entlastung bei den Mitteilungspflichten zu innerstaatlichen Steuergestaltungen. „Die Bürokratie bleibt also an dieser Stelle enthalten. Sie belastet vor allem kleinere und mittlere Unternehmen“, kritisiert Steuerberater Dill. Außerdem strich der Vermittlungsausschuss u.a. die Klimaschutz-Investitionsprämie für Unternehmen.

Immerhin: Einige andere wichtige Steuererleichterungen sind nach wie vor Teil des Kompromisses. So enthält das Gesetz u.a. folgende Maßnahmen:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent (vor dem Vermittlungsausschuss waren noch 6 Prozent geplant),
  • Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten. Insgesamt soll das Gesetz zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Wackelpartie schürt Frust in Betrieben

Das ist Wirtschaftsvertretern angesichts der Krise, mit der viele Unternehmen zu kämpfen haben, viel zu wenig. So zeigte sich etwa Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), enttäuscht darüber, dass Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss nicht zu einer echten Einigung gekommen sind. „Beim Wachstumschancengesetz geht die Wackelpartie weiter“, bedauerte Adrian. „Das schürt den Frust in vielen Unternehmen, die zu Recht daran zweifeln, ob die Politik den Ernst der Lage erkannt hat. Die negative psychologische Wirkung auf die gesamte Wirtschaft ist zunehmend verheerend.“

Das ursprüngliche Entlastungspaket von sieben Milliarden Euro wurde mehr als halbiert, um eine Einigung zu finden. „Dann aber kann man sich noch nicht einmal auf das kleinere Entlastungspaket verständigen. Das fördert nicht die dringend benötigten Investitionen“, machte der DIHK-Präsident deutlich. Die DIHK moniert etwa, dass die geplante Entlastung noch nicht einmal die Mehrbelastung auffange, die der Wirtschaft durch den Anstieg der Stromnetzentgelte zum Jahreswechsel entstanden seien.

Was ist mit der Rentenbesteuerung?

Steuerberater Dill weist auf einen weiteren, oft wenig beachteten Teil des Wachstumschancengesetzes hin: die Rentenbesteuerung. So soll mit dem Gesetz der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang ab dem Jahr 2023 auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert werden (gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Bei Beginn der Rente im Jahr 2023 beträgt der maßgebliche Besteuerungsanteil demnach anstatt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent. „Mit diesem Schritt soll der zeitliche Übergang zur vollen Rentenbesteuerung bis 2058 gestreckt werden, statt wie bisher geplant nur bis 2040“, erläutert der Limburger Steuerexperte. Offen ist allerdings nach wie vor die Problematik einer möglichen Doppelbesteuerung der Renten. Hier sieht Wolfgang Dill den Gesetzgeber in der Klärungspflicht.

Stimmt der Bundesrat nun zu?

Unklar bleibt Stand jetzt ohnehin, ob der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene und im Bundestag bereits beschlossene Kompromiss am 22. März die nötige Zustimmung im Bundesrat findet. Schließlich hatten die CDU/CSU-Mitglieder dem Kompromissvorschlag nicht zugestimmt. Grund dafür ist ein anderes Dauer-Streitthema: Die Union macht ihre Zustimmung davon abhängig, dass die Bundesregierung die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Steuerhilfen für Diesel in der Landwirtschaft zurücknimmt.

Was können Sie tun?

Nutzen Sie die Steuervorteile rund um die Abschreibungen am Bau!

Die Krise beim Wohnungsbau wird das Wachstumschancengesetz alleine zwar nicht lösen können. Immerhin enthält es aber einige Steuererleichterungen rund die Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau. Wir beraten interessierte Investoren gerne: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 im VA-Sitzungssaal © Bundesrat | Thomas Trutschel