Grundsteuer laut Gutachten verfassungswidrig
DILL-NEWSLETTER 04/2023: Musterklagen gegen das Bundesmodell
Grundsteuer laut Gutachten verfassungswidrig
Ein Gutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland kommt zu dem Schluss, dass das Grundsteuergesetz des Bundes verfassungswidrig ist. Den geplanten Musterklagen gibt dies natürlich Aufwind. Die Finanzämter in manchen Ländern gewähren nach einem Einspruch inzwischen bereits stillschweigend ein Ruhen des Verfahrens.
Die Vorbereitungen für die Grundsteuerreform schreiten weiter voran. „Ein Großteil der Grundsteuerwerterklärungen dürfte inzwischen bei den Finanzämtern eingegangen sein“, schätzt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg – wobei die Zahlen von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Im Gegenzug haben die Finanzämter bereits zahlreiche Grundsteuermessbescheide verschickt. Daraufhin wiederum legen nicht wenige Eigentümer Einspruch ein.
Beispiel Rheinland-Pfalz: Mehr als jeder Zehnte legt Einspruch ein Rheinland-Pfalz setzt wie die Mehrzahl der Bundesländer bei der Ermittlung der neuen Grundsteuer auf das so genannte Bundesmodell. Von den rund 2,5 Millionen Grundsteuerwerterklärungen, die von der Landesregierung erwartet wurden, war Mitte April ein Großteil eingegangen. Schätzungsweise 907.000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide hatten die Finanzämter zu diesem Zeitpunkt verschickt und im Gegenzug bereits rund 94.000 Einsprüche erhalten. |
Rückendeckung für Kritiker dank neuem Rechtsgutachten
Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) und der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund stehen derweil einige Musterverfahren gegen die Grundsteuerreform in den Startlöchern. „Das betrifft insbesondere die Länder, in denen das so genannte Bundesmodell zur Berechnung angewendet wird“, erklärt Steuerexperte Dill. Rückendeckung erhielten die Kritiker der Ausgestaltung des Bundesmodells zuletzt durch ein aktuelles Rechtsgutachten. Hierin kommt Prof. Dr. Gregor Kirchhof zu dem Schluss, dass das Grundsteuergesetz des Bundes verfassungswidrig ist. Der Verfassungsrechtler erstellte das Gutachten im Auftrag von BdSt und Haus & Grund Deutschland.
Das Gutachten nennt fünf entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells:
Stillschweigend Ruhen des Verfahrens gewährt
Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient den beiden Verbänden als Grundlage für die anvisierten Musterklagen gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. „Bis diese entschieden sind, können sich Betroffene im Zweifelsfall mit einem Einspruch behelfen“, rät Steuerberater Dill. Viele Finanzämter – etwa in Rheinland-Pfalz – gewähren anschließend grundsätzlich stillschweigend ein Ruhen des Verfahrens (so genannte Zweckmäßigkeitsruhe). Wichtig: „Das gilt jedoch nur dann, wenn sich der Einspruch ausschließlich gegen die Verfassungsmäßigkeit richtet und dabei ein Ruhen des Verfahrens beantragt wird“, erläutert der Limburger Steuerfachmann. Ob die Finanzämter im jeweiligen Bundesland so verfahren, weiß der Steuerberater Ihres Vertrauens.
Keine Bestätigung für Einsprüche in Papierform
Übrigens: Eine Eingangsbestätigung gibt es beim Einspruch in Papierform in aller Regel weder schriftlich noch auf telefonische Nachfrage. Bei einer digitalen Abgabe über das Online-Portal ELSTER wird immerhin eine Versandbestätigung übermittelt.
Was können Sie tun?
Lassen Sie im Zweifelsfall Ihre Bescheide vom Steuerberater prüfen!
Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung von Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid. Darüber hinaus können wir Sie dazu beraten, ob ein Einspruch gegen die Bescheide möglicherweise Sinn macht und stehen Ihnen auch dabei zur Seite: kontakt/at/steuerberater-dill.de
Fotos: Alexander Limbach / AdobeStock