Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei

DILL-NEWSLETTER 11/2025: Mittel gegen den Fachkräftemangel?

Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei

Ab dem 1. Januar 2026 soll die neue Aktivrente gelten. Damit will die Bundesregierung dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken.

Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen (§ 3 Nr. 21 EStG neu). „Wer mehr hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg.

Selbstständige und Beamte vom Gesetz nicht erfasst

Der Freibetrag gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen oder der Rentenbezug aufgeschoben wird. Begünstigt sind ausschließlich Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht selbstständig beschäftigt sind und für die der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abführt. Nicht erfasst sind dagegen Selbstständige, Beamte sowie geringfügig Beschäftigte.

Die Steuerfreiheit wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. „Arbeitgeber mindern dazu den steuerpflichtigen Arbeitslohn um den monatlichen Freibetrag“, erläutert Steuerexperte Dill. Möchte der Beschäftigte den Freibetrag in einem weiteren Dienstverhältnis mit Steuerklasse VI nutzen, muss er bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits an anderer Stelle berücksichtigt wurde; diese Erklärung ist zum Lohnkonto zu nehmen.

Wichtig: Die steuerfreien Einkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt (nach § 32b EStG). Das heißt: „Sie erhöhen nicht den individuellen Steuersatz bei den weiteren Einkünften des Steuerpflichtigen“, stellt der Limburger Steuerberater klar. Die Aktivrente soll also nicht dazu führen, dass der reguläre Rentenbezug gemindert wird.

Sozialversicherungsbeiträge müssen weiter gezahlt werden

Ganz abgabenfrei ist der Hinzuverdienst aber nicht, denn Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin fällig. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen also weiterhin in die Kranken- und Pflegeversicherung ein, der Arbeitgeber zusätzlich in die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei schwingt die Hoffnung der Bundesregierung mit, die Einnahmen der Sozialversicherungen zu erhöhen.  Denn klar ist: „Auch wenn der Name Anderes vermuten lässt, ist die Aktivrente letztlich ein Steuerbonus fürs Arbeiten im Alter, der zugleich die Sozialkassen stärken soll“, weiß Steuerberater Dill.

Kontoverse Debatten in Politik und Öffentlichkeit

Den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen von der Aktivrente sieht (nicht nur) der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. kritisch. Auch freie Kultur- und Medienschaffende üben Kritik an der Begrenzung auf abhängig Beschäftigte.

Das Gesetz befindet sich aktuell noch im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Die erste Debatte im Bundestag hierzu verlief kontrovers. Eine Lösung für Alle hätte zu lange gedauert, sei aber in der Zukunft auch nicht ausgeschlossen, verteidigten sich Angehörige der Regierungsfraktion gegen die Kritik. In zwei Jahren solle das Gesetz ohnehin evaluiert werden – wenn es denn wie geplant in Kraft treten kann.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihre Personalplanung!

Arbeitgeber können mit der Aktivrente erfahrene Fachkräfte länger halten – steuerfrei für die Beschäftigten, aber sozialversicherungspflichtig. Bei Personalplanung und Lohnabrechnung sollten die neuen Freibetragsregelungen rechtzeitig berücksichtigt werden. Wir helfen dabei gerne: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: auremar / AdobeStock