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Rückforderungsbescheide für fünf Jahre alte Soforthilfen

DILL-NEWSLETTER 09/2025: Rückforderungsbescheide für fünf Jahre alte Soforthilfen

Corona sorgt weiter für Behördenärger

Corona sorgt weiter für Behördenärger: Rückforderungsbescheide für fünf Jahre alte Soforthilfen

Über fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sorgt ein neues Kapitel für Ärger: Zahlreiche Unternehmer und Selbstständige, die 2020 Soforthilfen erhalten hatten, sehen sich nun mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert.

„Ursprünglich waren die Corona-Soforthilfen als schnelle Unterstützung gedacht, um kleine Betriebe und Solo-Selbstständige durch die Lockdowns zu bringen“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Ein automatisches Schlussabrechnungsverfahren war seinerzeit nicht vorgesehen.

Doch der Bundesrechnungshof forderte vehement die Überprüfung der Soforthilfen von Bund und Ländern ein – bereits vor zwei Jahren. Das Bundeswirtschaftsministerium gab den Bundesländern dafür bis zum 31. Dezember 2025 Zeit. Aber manche Bundesländer reagieren erst jetzt und lassen von den Behörden prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.

Viele Regeln und Begriffe waren damals unklar

„Problematisch ist, dass die Regeln damals vielfach unklar waren“, erklärt der Limburger Steuerexperte Dill. Begriffe wie „Sicherung der wirtschaftlichen Existenz“ oder „Überbrückung von Liquiditätsengpässen“ ließen großen Spielraum. Zudem änderten sich die Vorgaben teilweise täglich. Viele Betroffene haben daher die Mittel im guten Glauben verwendet und sind nun von den Rückforderungen überrascht.

Um die Dimension des Problems zu verdeutlichen: Allein das Land Schleswig-Holstein zahlte insgesamt 467 Millionen Euro an Soforthilfen aus. Davon mussten Unternehmen, Gastwirte und Selbstständige bereits 169 Millionen Euro zurückzahlen – und noch immer bestehen Rückforderungen in Höhe von 130 Millionen Euro mutmaßlich zu Unrecht ausgezahlter Hilfsgelder.

Großer Ärger auch in Hessen

Auch in Hessen sorgen die Rückforderungen für Ärger. Hier will Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori immerhin einzelne Kritikpunkte an den geforderten Nachweisen überprüfen lassen – sieht aber etwa beim Thema Personalkosten wenig Spielraum. Diese seien in Hessen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern –zu keinem Zeitpunkt berücksichtigungsfähig gewesen.

Lohnt sich die Gegenwehr?

„Unabhängig vom Ausgang der aktuellen Diskussionen stellt sich für Betroffene natürlich die Frage, was sie jetzt tun können“, weiß Steuerberater Dill. Ob sich eine Gegenwehr lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ausschlaggebend sind die Höhe der Forderung, die Begründung des Bescheids und die konkreten Umstände. Wichtig ist, dass Betroffene die Fristen beachten: Innerhalb eines Monats muss Widerspruch oder Klage erhoben werden. In manchen Bundesländern entfällt das Widerspruchsverfahren, dort bleibt nur der direkte Gang zum Verwaltungsgericht. Wer die Frist versäumt, kann sich später nicht mehr wehren.

Gute Argumente für eine Anfechtung des Bescheids

Es gibt mehrere Ansatzpunkte, um Bescheide anzufechten. Ein häufiger Einwand ist die Verjährung. Nach aktueller Rechtsprechung gilt für einen Rückforderungsanspruch die dreijährige Regelverjährung (nach § 195 BGB). Gerichte stellten zudem klar, dass Unklarheiten in den Förderrichtlinien nicht zulasten der Antragsteller ausgelegt werden dürfen. Wenn nicht eindeutig erkennbar war, wofür die Gelder eingesetzt werden durften, kann keine Zweckwidrigkeit vorliegen.

Hinzu kommen mögliche Verfahrensfehler bzw. formelle Mängel: „Manche Bescheide enthalten nur pauschale Begründungen, andere wurden ohne Anhörung erlassen oder sogar vollautomatisiert – teils mit datenschutzrechtlichen Problemen“, führt Steuerfachmann Dill aus.

Auch der Vertrauensschutz ist ein wichtiges Argument. „Die Hilfen wurden in einer historischen Ausnahmesituation gewährt, die Betriebe durch behördlich angeordnete Schließungen in Not brachte“, so der Limburger Steuerberater. Behörden müssten daher stets prüfen, ob eine Rückforderung verhältnismäßig ist.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie den Bescheid und holen Sie fachkundigen Rat ein!

Für Betroffene heißt es: Bescheide sofort prüfen, Unterlagen sichern und fachkundigen Rat einholen. Widerspruch und Klage gegen die Rückzahlung haben in der Regel aufschiebende Wirkung. Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung: kontakt/at/steuerberater-dill.de

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