Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Unklare Begriffslage bei einer Erbschaft

DILL-NEWSLETTER 02/2024: Unklare Begriffslage bei einer Erbschaft

Barvermögen ist mehr als nur Bargeld

Barvermögen: Unklare Begriffslage bei einer ErbschaftEigentlich traurig, aber leider alltäglich: Geschwister stritten sich nach dem Tod des Vaters über das Erbe. Im Kern ging es um den Unterschied zwischen Bargeld und Barvermögen. Das Oberlandesgericht Oldenburg kam zu einer zeitgemäßen Begriffsauslegung.

„Immer wieder kommt es rund um ein uneindeutiges Testament zu Streit“, weiß Steuerberater Wolfang Dill aus Limburg. So war es auch in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, Urteil vom 20. Dezember 2023, Az. 3 U 8/23).

In dem Fall hatte der Erblasser nachfolgendes Vermächtnis angeordnet:

„Das bei Eintritt des Erbfalls vorhandene Barvermögen soll zu 1/3 an meine Tochter (…) ausgezahlt werden.“

In der Folge kam es zu einem Streit zwischen den Geschwistern. Die Tochter (als Klägerin) war der Auffassung, der Erblasser habe unter dem Begriff „Barvermögen“ seine gesamten liquiden Mittel, insbesondere sämtliche Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere und Bargeld im engeren Sinne verstanden. Die Geschwister (als Beklagte) waren dagegen der Auffassung, der Erblasser habe unter dem Begriff „Barvermögen“ lediglich das vorhandene Bargeld verstanden. „Grundsätzlich muss bei der Auslegung von Testamenten immer vorrangig berücksichtigt werden, wie der jeweilige Erblasser den verwendeten Begriff verstanden hat“, stellt Steuerberater Dill klar. Im vorliegenden Gerichtsverfahren ließ sich genau das aber nicht final klären.

Bargeld wird heutzutage immer seltener verwendet

„Das Oberlandesgericht folgte letztlich weder der einen noch der anderen Meinung“, berichtet Dill. Der Begriff des Barvermögens sei – in der heutigen Zeit des überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehrs – so zu verstehen, dass damit nicht nur das Bargeld im engeren Sinne gemeint ist, sondern auch die bei Banken befindlichen sofort verfügbaren Gelder. „Damit erkannten die Richter an, dass die Verwendung von Bargeld im eigentlichen Sinne heute bei Weitem nicht mehr in dem Maß üblich ist, wie dies früher einmal der Fall war“, sagt der Steuerexperte aus Limburg. Durch die vermehrte Kartenzahlung habe sich letztlich die Verkehrsanschauung des Begriffs „bar“ verschoben.

Dennoch zog das Gericht eine klare Linie: Wertpapiere und Genossenschaftsanteile fallen nicht unter den Begriff „Barvermögen“. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das „Barvermögen“ einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.

Was können Sie tun?

Formulieren Sie das Testament sorgsam – und treffen Sie, wo es geht, bereits zu Lebzeiten Vorsorge!

Über Begriffe und Formulierungen im Testament kommt es immer wieder zu Streit unter den Erben. Sorgsame Formulierungen und exakte Beschreibungen sind deshalb wichtig. Hier kann ein Notar weiterhelfen. Das spätere Streitpotenzial lässt sich allerdings bereits zu Lebzeiten reduzieren – mit der vorzeitigen Übertragung von Vermögenswerten. Sie kann auch steuerlich vorteilhaft sein. Wir beraten Sie hierzu gerne: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: mapoli-photo / AdobeStock