Corona-bedingte Einschränkungen: Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende
DILL-NEWSLETTER 9/2021: Corona-bedingte Einschränkungen
Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende
Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021.
„Die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, die von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige bekommen können.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. „Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt“, erklärt der Limburger Steuerexperte. Wichtig: Die Antragstellung kann auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus nur durch prüfende Dritte erfolgen, also einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Restart-Prämie läuft Ende September aus
Die so genannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Der Eigenkapitalzuschuss steht hingegen auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung. Er dient zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen.
Verlängerung der Hilfe für Soloselbstständige
Soloselbstständige können von der ebenfalls verlängerten Neustarthilfe Plus profitieren. „Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können damit für den Zeitraum Oktober bis Dezember zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten“, erläutert Steuerberater Dill.
Das Bundesfinanzministerium hat außerdem die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Die Antragstellung kann über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
Screenshot: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Was können Sie tun?
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Rund um die staatlichen Hilfeleistungen in der Corona-Krise können sich Unternehmen und Selbstständige auf unsere fachkundige Unterstützung verlassen. Wir können Ihnen sagen, welche Programme, Unterstützungsmaßnahmen oder steuerlichen Möglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen oder auch als Selbstständiger in Frage kommen. In vielen Fällen können wir auch gleich die Antragstellung übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an: kontakt/at/steuerberater-dill.de